Berufung im Missbrauchs-Prozess gegen Priester eingelegt

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen einen katholischen Priester des Bistums Würzburg wegen sexuellen Missbrauchs einer Ministrantin ist nicht rechtskräftig. Gegen den Richterspruch haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel eingelegt.

Justitia-Figur / © Zolnierek (shutterstock)

Das sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Bad Kissingen am Donnerstag auf Anfrage. Die Verteidigung habe noch nicht entschieden, ob sie Berufung oder Revision beantrage. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Berufung eingelegt. Da dies das umfassendere Rechtsmittel sei, werde es zu einer Verhandlung des Falls vor dem Landgericht Schweinfurt kommen. Wann dies aber sein werde, sei noch nicht klar.

Verurteilung zu Bewährungs- und Geldstrafe

Der 43-jährige Geistliche war vor einer Woche wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem soll er einer Geldstrafe von 1.200 Euro an eine sozialtherapeutische Jugendhilfeeinrichtung (Az. 8 Js 1298/19) zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor zehn Jahren als Kaplan eine Ministrantin mindestens zwei Mal sexuell missbraucht hatte. Die damals 12-Jährige schwärmte für den Priester und bedrängte ihn nach dessen Aussage. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch mangels Beweisen plädiert.

Kirchenrechtliche Voruntersuchung

Ende Februar hatte das Bistum Würzburg den Fall öffentlich gemacht. Bischof Franz Jung verbot dem Pfarrer die Ausübung des priesterlichen Dienstes bis zur Klärung der Vorwürfe und leitete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein.

Das Verbot besteht weiter, wie ein Sprecher der Diözese nach dem Urteil am vergangenen Donnerstag erklärte. "Im Namen der Diözese bedauert Bischof Franz Jung zutiefst den Missbrauch und das Leid des Opfers."

Mehr als 140 Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren

Die Anklage gegen den Priester war eine Folge der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche, die im Herbst 2018 vorgestellt wurde. Danach hatten die sieben bayerischen Bistümer die zugehörigen Akten zur Prüfung an die Staatsanwaltschaften gegeben.

Daraufhin gab es 148 Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren, wie das bayerische Justizministerium jüngst auf eine Anfrage zweier Landtagsabgeordneten der Grünen erklärte. Einzig in dem Fall des Priesters aus dem Bistum Würzburg wurde Anklage erhoben.


Bischof Franz Jung / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Franz Jung / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA