Urteil gegen Colonia-Dignidad-Arzt

Staatsanwaltschaft fordert Vollstreckung

Die Staatsanwaltschaft Krefeld fordert die Vollstreckung des chilenischen Urteils gegen den ehemaligen Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, in Deutschland. Das Landgericht Krefeld entscheidet in der kommenden Woche.

 Haupttor der "Colonia Dignidad"-Siedlung, aufgenommen 1988 (dpa)
Haupttor der "Colonia Dignidad"-Siedlung, aufgenommen 1988 / ( dpa )

Die Verurteilung wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger entspreche hinreichend rechtsstaatlichen Prinzipien, sagte Oberstaatsanwalt Axel Stahl am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er sei nach intensiver Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass eine Vollstreckung in Deutschland zulässig sei. Über den entsprechenden Antrag muss nun in den kommenden Wochen das Landgericht Krefeld entscheiden.

Hopp war 2011 nach Deutschland geflohen, nachdem ihn ein chilenisches Gericht wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. Die deutsche Sektensiedlung Colonia Dignidad im Süden Chiles diente während der Pinochet-Diktatur (1973-1990) als Folterzentrum des Geheimdienstes und sorgte jahrzehntelang auch wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch und illegalen Waffenhandel für Schlagzeilen. Der heute 72-jährige Hopp galt nach dem Siedlungsgründer Paul Schäfer (1921-2010) als mächtigster Mann der ehemaligen "Kolonie der Würde".

Nach Gericht ist Politik am Zug

Weil das Urteil gegen ihn in Chile noch nicht rechtskräftig war, konnte Hopp 2011 nach Deutschland flüchten und lebt seither in Krefeld. Eine Auslieferung nach Chile lehnte Deutschland ab. Nachdem das Urteil 2013 in Chile rechtskräftig wurde, schickte das Land ein Ersuchen, die Strafe in Deutschland zu vollstrecken.

In einem sogenannten Exequaturverfahren zur Vollstreckung eines Urteils aus dem Ausland stellt die deutsche Justiz nicht erneut die Schuld des Angeklagten fest, sondern überprüft nur, ob das Urteil nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande kam. Sollte das Landgericht Krefeld die Vollstreckung ebenfalls für zulässig halten, ist die Politik am Zug. Dann müsste das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt eine Vollstreckung bewilligen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte im April Akten zur Colonia Dignidad vorzeitig freigegeben und Versäumnisse des Auswärtigen Amts im Umgang mit der Sektensiedlung eingeräumt.


Quelle:
epd