Unzulässige Verwendung von Finanzmitteln in Bonn

 (DR)

In den Jahren 2009 bis 2014 ist es in der Bonner Kirchengemeinde St. Martin zu einer unzulässigen Verwendung kirchlicher Finanzmittel in Höhe von knapp einer Million Euro gekommen. Das ist das Ergebnis einer turnusmäßigen Prüfung der internen Revision des Erzbistums Köln, das nun auch eine externe, unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Kölner Erzbischofs und des Vermögensrates des Erzbistums Köln bestätigt hat.

Das Geld wurde offenbar dafür verwendet, defizitäre Einrichtungen der Kirchengemeinde zu finanzieren, unter anderem den Betrieb des Münster-Carrés. Außerdem kam es bei Baumaßnahmen der Kirchengemeinde zu Liquiditätsengpässen in vergleichbarer Höhe. Die eingesetzten Gelder stammen aus dem Substanzvermögen der Kirchengemeinde. Diese fest angelegten Finanzmittel einer Kirchengemeinde müssen nach Ablauf ihrer jeweiligen Laufzeit verpflichtend wieder angelegt werden. Dies ist hier nicht geschehen. Den Verantwortlichen wird keine persönliche Bereicherung vorgeworfen.

Zusammen mit der für die Kirchengemeinde St. Martin zuständigen Rendantur Bonn hatte Monsignore Wilfried Schumacher in seiner Funktion als Stadtdechant, Vorsitzender des Gemeindeverbands Bonn, Vorsitzender des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde St. Martin Bonn und als Pfarrer der Kirchengemeinde St. Martin Bonn eine besondere Aufsichts- und Vermögensbetreuungspflicht. 

Schumacher erkannte seine funktionale Verantwortung an und erklärte deshalb, auf die Aufgaben als Pfarrer der Pfarrei St. Martin in Bonn und als Stadtdechant zu verzichten. Der Erzbischof nahm den Verzicht an. (kna, 11.05.2018)