"Wir als Union wollen weiterhin Verbot und Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe, die auch den ärztlich assistierten Suizid erfasst", sagte der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Krings ist Mitglied der Arbeitsgruppe Innen und Justiz bei den Koalitionsverhandlungen. Krings sagte, seine Partei glaube, dass die Gesellschaft eine andere würde, wenn Tötungshilfe zu einer Art normaler ärztlicher Dienstleistung werde. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sieht die Notwendigkeit eines Gesetzes. "Ich hoffe, dass aus dem Verbot der organisierten Suizidbeihilfe etwas wird", sagte er dem epd.
Allerdings gibt es Widerstand in der SPD, das Vorhaben im Koalitionsvertrag zu verankern. Die Sozialdemokraten schlagen vor, über ein Verbot der Suizidbeihilfe anhand von Gruppenanträgen im Parlament zu verhandeln. "Da geht es klar um eine Gewissensentscheidung", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. "Wir haben im Parlament gute Erfahrungen in ähnlichen Fällen gemacht, hier das Instrument der Gruppenanträge zu nutzen", sagte Oppermann, der für die SPD die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe leitet.
Bei Gewissensfragen sind Gruppenanträge, bei denen parteiübergreifend ohne Fraktionszwang abgestimmt wird, üblich. Dass die SPD dieses Vorgehen befürwortet, deutet darauf hin, dass sie den Unions-Vorschlag zum Verbot der Suizidbeihilfe zumindest nicht geschlossen mitträgt. CDU-Politiker Krings unterstrich: "Wir wünschen uns mehr."
Das Verbot der Suizidbeihilfe war bereits ein Vorhaben der schwarz-gelben Regierung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zielte dabei aber nur auf die erwerbsmäßige Sterbehilfe, mit der Geld verdient wird. Kirchen und Union geht das nicht weit genug. Sie wollen ein Verbot der geschäftsmäßigen - das heißt jeglicher organisierter - Sterbehilfe, um auch Vereinen, die nicht kommerziell arbeiten, das Handwerk zu legen. Wegen des Streits kam in der vergangenen Wahlperiode am Ende gar kein Gesetz zustande.
Beihilfe zum Suizid leistet jemand, wenn er beispielsweise einem Patienten todbringende Medikamente überlässt, sie aber nicht selbst verabreicht. Sie ist nicht mit Strafe belegt, weil der Suizid, den der Patient begeht, selbst nicht strafbar ist. Das Verabreichen von Medikamenten wäre Tötung auf Verlangen. Sie steht in Deutschland unter Strafe.