Union lehnt Vorschlag zur Neuregelung von Paragraf 218 ab

"Nicht hinter der Kommission verstecken"

Abtreibungen sind in Deutschland im Strafrecht geregelt. Die Ampel plant Lockerungen und hat eine Kommission einen Vorschlag erarbeiten lassen, wie Paragraf 218 neu geregelt werden sollte. An dem Vorschlag gibt es deutliche Kritik.

Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Vera Petrunina (shutterstock)
Symbolbild Frau mit einem Schwangerschaftstest / © Vera Petrunina ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Sie lehnen den Vorschlag der Expertenkommission ab. Warum?

Elisabeth Winkelmeier-Becker (Rechtsexpertin der Unionsfraktion) / © Marcus Witte (privat)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (Rechtsexpertin der Unionsfraktion) / © Marcus Witte ( privat )

Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB (Vorsitzende des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag, CDU): Ja, in der Tat. Wir lehnen den Kommissionsentwurf ab. Das, was die Kommission vorschlägt, sehen wir kritisch. Wir stehen zu der geltenden Regelung, die über die Paragrafen 218 und 218a StGB einen Kompromiss darstellt. 

Die Erwähnung von 218a ist wichtig, weil dieser die Straffreiheit in der Frühphase der Schwangerschaft regelt. Außerdem gehört das Schwangerschaftskonfliktgesetz mit dazu. Dieses ganze Paket befinden wir für ausgewogen und es hat sich in der Praxis als praktikabler Kompromiss bewährt.

Nun schlägt die Kommission vor, soweit ich informiert bin, die Frist für den straffreien Abbruch bis zur 22. Woche zu verlängern. In der 22. Woche erreicht das Kind die Grenze der Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes. Den einfachen Abbruch ohne weitere Voraussetzungen bis dorthin zu ermöglichen, ist aus meiner Sicht mit der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes nicht vereinbar.

Letztendlich wird für uns aber der Gesetzesentwurf entscheidend sein, den die Ampel vorlegt. Die Ampel kann sich nicht hinter der Kommission verstecken, sondern muss die Verantwortung für das Gesetz, was sie dem Parlament vorlegt, übernehmen.

DOMRADIO.DE: In der Kommission sitzen nur Ärzte und Juristinnen. Wieso saßen in dieser Kommission keine Kirchenvertreter?

Winkelmeier-Becker: Vielleicht, weil man sich ein bestimmtes Ergebnis gewünscht hat. Die Kommission ist von der Regierung eingesetzt worden und die Mitglieder, die Ärztinnen und Juristen sind vor ihrer Tätigkeit in der Kommission durchaus schon in der Debatte um dieses Thema in Erscheinung getreten.

Elisabeth Winkelmeier-Becker

"Jeder, auch wer nicht gläubig ist, sollte sich Gedanken darüber machen, wo menschliches Leben beginnt und wo der Schutz startet."

Ich will nicht sagen, dass die Kommission komplett stromlinienförmig arbeitet. Das kann man sicherlich auch nicht sagen, weil man damit dem wissenschaftlichen Anspruch der Kommissionsmitglieder nicht gerecht wird, aber aus meiner Sicht ist das Ergebnis nicht überraschend.

DOMRADIO.DE: Sie sind bekennende Katholikin. Ist das auch ein Grund für die Haltung in dieser Frage?

Winkelmeier-Becker: Ich denke ja. Trotzdem denke ich, dass sich jeder, auch wer nicht gläubig ist, Gedanken darüber machen sollte, wo menschliches Leben beginnt und wo der Schutz startet. Das ist nicht nur eine Frage der Glaubensüberzeugung.

Gleichwohl denke ich, dass die katholische Kirche sicherlich besonders berufen ist, sich für den Schutz des Lebens sowohl am Anfang als auch am Ende einzusetzen. Das wäre auch meine Erwartung an die katholische Kirche, die sie erfüllt.

DOMRADIO.DE: Es gibt wenig Reaktionen vonseiten der Kirche. Eine Reaktion gibt es von Familienbischof Heiner Koch. Hätten Sie sich eine lautere Stimme von katholischer Seite gewünscht?

Elisabeth Winkelmeier-Becker

"Ich würde mir wünschen, dass die Fakten zur geltenden Rechtslage und zur Entwicklung des Kindes aus der Diskussion zurück in die Kirche, in die Gemeinden und in die Organisationen getragen werden, weil es auch ein gesellschaftliches Thema ist."

Winkelmeier-Becker: Es ist noch nicht zu spät. Ich habe die Bischöfe mit ihren Aussagen für den Schutz des ungeborenen Lebens jedenfalls immer wahrgenommen. Das finde ich wichtig zu erwähnen. Die Bischöfe bringen den Frauen in diesen Konfliktsituationen Respekt und Verständnis zum Ausdruck. Das finde ich wichtig. Der Schutz des Lebens ist ein Thema, wofür die Kirche immer hörbar eintritt und das auch in Zukunft deutlicher machen kann. Ich finde die Stellungnahmen des katholischen Büros Berlins in der Diskussion immer sehr hilfreich.

Das katholische Büro war für uns als Unionsfraktion zu dem Thema als Sachverständiger tätig. Daher sehe ich die Unterstützung. Ich würde mir allerdings wünschen, dass die Fakten zur geltenden Rechtslage und zur Entwicklung des Kindes aus der Diskussion zurück in die Kirche, in die Gemeinden und in die Organisationen getragen werden, weil es auch ein gesellschaftliches Thema ist und nicht nur eine juristische Frage. Dazu würde ich mir von der Kirche mehr Befassung wünschen.

DOMRADIO.DE: Können Sie nachvollziehen, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sich durch die aktuelle Gesetzeslage stigmatisiert oder gar kriminalisiert fühlen?

Elisabeth Winkelmeier-Becker

"Die Regelung setzt darauf, die Frauen in dieser Phase mit einer Beratung zum Kind zu ermutigen, ihnen Hilfen aufzuzeigen und den Weg zu ebnen. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einer Grundsatzentscheidung nahegelegt."

Winkelmeier-Becker: Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, weil die geltende Regelung in diesen zwölf Wochen vom Strafrecht und vom strafrechtlichen Vorwurf explizit absieht. Das wird aus meiner Sicht in der Diskussion häufig falsch dargestellt. Es wird so getan, als verberge sich hinter Paragraf 218 immer noch die Regelung aus dem Kaiserreich oder der Weimarer Republik. Das ist nicht so!

Die heutige Regelung besagt, dass Frauen, die sich in der Frühphase der Schwangerschaft selbstständig, selbstverantwortlich und voll informiert, dazu entscheidet, die Schwangerschaft abzubrechen, nicht mit dem Strafrecht konfrontiert werden. Das wäre unangemessen und dann müssen wir diese Entscheidung akzeptieren. Die Regelung setzt darauf, die Frauen in dieser Phase mit einer Beratung zum Kind zu ermutigen, ihnen Hilfen aufzuzeigen und den Weg zu ebnen. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einer Grundsatzentscheidung nahegelegt und dieser hat es in der heute geltenden Regelung umgesetzt.

De facto gibt es überhaupt keine strafrechtlichen Verfahren oder Sanktionen. Wir haben mit steigender Tendenz etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr und kein einziges Verfahren gegen Frauen. Deshalb kann ich den Vorwurf, dass Frauen hier kriminalisiert würden, nicht nachvollziehen.

Das Interview führte Tobias Fricke.

Quelle:
DR