Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen

 (DR)

Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Es löste das bisherige Verfahren und die Zentrale Koordinierungsstelle ab. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nahm ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2021 auf. Ihr gehören Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an. Die Mitglieder wurden durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium vorgeschlagen und vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, berufen. Die Kommissionsmitglieder stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. (DBK/22.06.2021)