UN-Pakt für Flüchtlinge

 (DR)

Weltweit befinden sich 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht, eine historische Höchstmarke. Das Abkommen ist rechtlich nicht bindend, sondern eine politische Selbstverpflichtung. Der Flüchtlingspakt ist nicht zu verwechseln mit dem UN-Migrationspakt, der sich auf die derzeit rund 277 Millionen Auswanderer aus wirtschaftlichen Gründen bezieht. Der Globale Pakt für Flüchtlinge soll die internationale Kooperation bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise stärken und gibt vier Ziele vor. Er soll erstens den Druck auf die Aufnahmeländer mindern.

Mehr als 80 Prozent der Flüchtlinge haben in armen Staaten Schutz gefunden, viele davon in Afrika und im Nahen Osten. Das Abkommen listet Bereiche auf, in denen Hilfe geleistet werden soll: Von der biometrischen Registrierung der Flüchtlinge bis zur Trennung von Schutzbedürftigen und Kämpfern, die auch über die Grenzen gelangen. Zweitens soll die Eigenständigkeit der Flüchtlinge gefördert werden, etwa durch einen Zugang zu den nationalen Bildungssystemen. Sie sollen einfacher Jobs finden. Das alles geschieht auf Basis nationaler Gesetze.

Zudem sollen drittens Umsiedlungs- und Aufnahmeprogramme für besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge wie alleinstehende Mütter mit Kindern ausgeweitet werden. Das Abkommen zielt viertens darauf, die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat einzuleiten. Das kann jedoch nur geschehen, wenn die Fluchtursachen, wie Gewalt und Konflikte, nicht mehr vorliegen. (epd, 17.12.2018)