UN nehmen Vertrag zum Waffenhandel an

Ein Meilenstein

Es könnte ein Meilenstein sein im Kampf gegen illegalen Waffelhandel: Die UN-Vollversammlung hat mit großer Mehrheit einen internationalen Kontroll-Vertrag angenommen.

 (DR)

Eine deutliche Mehrheit von 154 Staaten stimmte am Dienstag in New York für die Konvention, darunter Deutschland. Als einzige Staaten votierten Iran, Nordkorea und Syrien mit nein. Russland, China und 21 weitere Staaten enthielten sich der Stimme.

Das Abkommen soll durch verbindliche Regeln für alle Vertragsstaaten „menschliches Leiden“ in Konflikten verringern und den Schwarzmarkt bekämpfen. Der Vertrag verbietet die Ausfuhr von Waffen in andere Staaten, wenn die Rüstungsgüter bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen eingesetzt werden könnten.

Ebenso sollen Staaten die Ausfuhr von Waffen dann verbieten, wenn folgende Risiken vorliegen: Die Waffen könnten bei ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder bei ernsthaften Verletzungen der Menschenrechte eingesetzt werden. Auch dürfen Rüstungsgüter nicht an Terroristen oder Kriminelle geliefert werden.

Amnesty: Historischer Moment

Amnesty International würdigte die Verabschiedung des Abkommens als „historischen Moment“ und als Erfolg für die Zivilgesellschaft. "Endlich haben die meisten Staaten nun einem Abkommen zugestimmt, das unverantwortliche Rüstungstransfers verhindern soll“, erklärte die Amnesty-Rüstungsexpertin Verena Haan.

Der "zynische Versuch" des Iran, Nordkoreas und Syriens, das Abkommen zu torpedieren, sei gescheitert, erklärte Haan. Die drei Staaten hatten am vergangenen Donnerstag in einer UN-Konferenz den Abschluss des Vertrages noch blockiert. Danach verlangten andere Staaten, dass die UN-Vollversammlung über das Abkommen abstimmen solle.

In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten sicherzustellen, dass ihre Waffen nicht auf Umwegen in falsche Hände geraten. Der "Arms Trade Treaty" umfasst folgende Kategorien: Kampfpanzer, Artillerie, Kampfjets und -helikopter, Kriegsschiffe und Raketen sowie Kleinwaffen, etwa Sturmgewehre. Auch Munition und Ersatzteile für Waffensysteme werden in die Ausfuhrkontrollen einbezogen.

Die Staaten errichten, sofern nicht schon vorhanden, nationale Kontrollsysteme. Sie fertigen Export- und Importlisten an, die sie einem Sekretariat der Waffenhandelskonvention übermitteln. Jedoch sieht das Abkommen keine Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Regeln vor. Der neue Vertrag soll 90 Tage nach der 50. Ratifikation durch einen Staat in Kraft treten.

Deutschland nicht eingeschränkt

Die Bestimmungen schränken Ausfuhren aus Deutschland nicht ein. Die bestehenden EU-Exportbestimmungen und die nationalen deutschen Regeln gehen weiter als das neue internationale Abkommen.

Im vergangenen Jahr scheiterte eine Konferenz zum Abschluss eines Vertrages an den USA, Russland und China. Die UN-Vollversammlung hatte 2006 beschlossen, Gespräche über einen Waffenhandelsvertrag zu starten. Amnesty International schätzt den Wert des jährlichen internationalen Handels mit Rüstungsgütern auf 70 Milliarden US-Dollar.


Quelle:
epd