Umgang mit Kollekten-Sammlung

Vier-Augen-Prinzip

Eine eiserne Grundregel beim Zählen der Kollekte ist das Vier-Augen-Prinzip. Bis die Kollekte gezählt und das Ergebnis schriftlich festgestellt ist, müssen immer zwei Personen beteiligt sein. Dies sei ein Schutzmechanismus.

Kollektenkorb in einer Kirche / © Hermann Bredehorst (epd)
Kollektenkorb in einer Kirche / © Hermann Bredehorst ( epd )

Das Vier-Augen-Prinzip sichert in jedem Fall die zweckentsprechende Weiterleitung aller Gelder. Es schützt zugleich Mitarbeitende der Gemeinde gegen mögliche falsche Verdächtigungen. Das Ergebnis wird im Kollektenbuch eingetragen und mit den Unterschriften der beiden bestätigt.

In Ausnahmesituationen, wie bei einem großen Gemeindefest oder an Heiligabend sollten die Kollektengelder in ein geeignetes Behältnis gelegt, versiegelt und von zwei Personen abgezeichnet werden. Dann muss das Behältnis entweder bei einer Bank eingeworfen und das Geld dort gezählt werden oder es wird vorübergehend an einem sicheren Ort (Safe o. Ä.) aufbewahrt. In letzterem Fall kann das Geld dann später von zwei Personen gezählt und in das Kollektenbuch eingetragen werden. (Evangelische Kirche im Rheinland)