Taufe von 30 Flüchtlingen sorgt für Aufsehen

Massenkonversion?

Die Taufe von 30 Flüchtlingen in der evangelischen Gemeinde in Lauenburg an der Elbe beunruhigt offenbar die schleswig-holsteinische AfD. Die Vermutung liegt nahe, dass Flüchtlinge mithilfe der Taufe eine Aufenthaltsgenehmigung erreichen wollten.

Taufe eines syrischen Flüchtlings in evangelischer Kirche / © Harald Oppitz (KNA)
Taufe eines syrischen Flüchtlings in evangelischer Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

Entsprechende Angaben im Gemeindebrief nahm die Partei zum Anlass, um bei der Kieler Landesregierung zu erfragen, in wie vielen Fällen die Konversion von Flüchtlingen zum christlichen Glauben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung diente. Dazu lägen jedoch keine Daten vor, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Antwort auf die Kleine Anfrage. Auch die Gesamtzahl der Taufen von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein sei der Landesregierung nicht bekannt.

Das schleswig-holsteinische Lauenburg liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum mecklenburgischen Nostorf-Horst, wo sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern befindet. Sie bietet bis zu 600 Asylsuchenden Platz. Aufgrund dieser Nähe würden in seiner Gemeinde sehr viele Flüchtlinge nach der Taufe fragen, bestätigte der Lauenburger Pastor Philip Graffam der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

"In manchen Fällen raten wir von der Taufe ab"

Die 30 im Gemeindebrief vermeldeten Taufen, beziehen sich auf die letzten drei Monate. In den vergangenen 2 Jahren sind nach Angaben des Pastors etwa 50 Migranten in die Kirche aufgenommen worden. Sie stammen aus verschiedenen Ländern und haben teils muslimischen teils nichtreligiösen Hintergrund. Alle Bewerber hätten Unterricht erhalten und seien darauf hingewiesen worden, dass die Taufe für das Asylverfahren nicht hilfreich sei, so Graffam. "In manchen Fällen raten wir sogar davon ab." Wer dennoch weiterhin den Wunsch habe, zum christlichen Glauben zu konvertieren, den weise er nicht ab: "Wenn mich ein Erwachsener um die Taufe bittet, dann muss ich diese Bitte erfüllen."


Quelle:
KNA