Suspendierung in der katholischen Kirche

Stichwort

Suspendierung bedeutet Dienstenthebung. Das katholische Kirchenrecht kennt die Suspendierung neben der Exkommunikation und dem Interdikt als härteste Strafe für Priester.

 (DR)

Solche Maßnahmen gelten als sogenannte Beuge- oder Besserungsstrafen. Gegen sie kann beim Heiligen Stuhl Beschwerde eingelegt werden. Durch die Suspendierung wird ein Kleriker ganz oder teilweise von der Ausübung seiner Rechte ausgeschlossen: Sie kann sich auf alle oder einige Akte der Weihe- und Leitungsgewalt sowie auf die Ausübung aller oder einiger mit einem Amt verbundenen Rechte und Aufgaben beziehen. Der Umfang wird im Einzelfall festgelegt. Einem Katholiken in Todesgefahr darf auch ein suspendierter Priester geistlichen Beistand leisten. In den meisten Fällen wird ein Priester wegen eines Verstoßes gegen die Zölibatsvorschrift suspendiert.