Studie: Mit ausländischem Namen bei Wohnungssuche benachteiligt

 (DR)

Wer eine Wohnung mieten möchte, sollte laut einer veröffentlichten Untersuchung von "Spiegel" und Bayerischem Rundfunk keinen ausländischen Namen tragen: Gegenüber Wohnungssuchenden mit klassischen deutschen Namen habe der Betreffende sonst deutlich schlechtere Chancen. Interessenten mit türkischem oder arabischem Namen werden den Angaben zufolge besonders stark diskriminiert. Sie gingen in jedem vierten Fall leer aus, wenn andere Interessenten zu einer Besichtigung eingeladen wurden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagierte mit deutlicher Kritik. "Niemand darf bei der Wohnungssuche allein aufgrund seines Namens benachteiligt werden", sagte Maas dem Magazin. "Wenn bei der Vermietung einer Wohnung allein die vermutete Herkunft dazu führt, dass Interessenten von vornherein ausgeschlossen werden, ist das eine rechtswidrige Diskriminierung", so der Minister. Er sprach von einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Für die Studie hatten sich Datenjournalisten beider Medien laut Berichterstattung automatisiert auf 6.570 annoncierte Wohnungen in zehn deutschen Städten beworben. Die rund 20.000 Anfragen hatten sie demzufolge mit unterschiedlichen Namen versehen; diese klangen deutsch, türkisch, arabisch, polnisch oder italienisch. Die Auswertung der rund 8.000 Antworten zeige: Auf den engen Mietmärkten in München und Frankfurt am Main war die Diskriminierung besonders groß; Männer mit einem arabisch oder türkisch klingenden Namen hatten es noch schwerer als Frauen. (kna/Stand 22.06.2017)