Streit um Ladenöffnung in Rheinland-Pfalz geht weiter

Ausnahme beim Sonntagsschutz?

Der Streit um die sonntäglichen Ladenöffnungszeiten eines Modegeschäfts in Rheinland-Pfalz geht weiter. Der Bundesgerichtshof verwies die Auseinandersetzung um die Öffnung zurück ans Oberlandesgericht.

Schild mit der Aufschrift closed, geschlossen / © PaeGAG (shutterstock)
Schild mit der Aufschrift closed, geschlossen / © PaeGAG ( shutterstock )

Der Laden für Modeartikel liegt im Einzugsgebiet des Flughafens Zweibrücken. Allerdings erinnerte der Erste Zivilsenat an den im Grundgesetz formulierten Sonntagsschutz und die Landesverfassung, in der ebenfalls Sonn- und Feiertagen ein besonderer Stellenwert beigemessen wird. Das Oberlandesgericht muss jetzt prüfen, ob "hinreichende Sachgründe" für eine Ausnahmeregelung bestehen.

Linienflugverkehr eingestellt

Laut einer Landesverordnung von 2007 dürfen Geschäfte im Zusammenhang mit Oster-, Sommer- und Herbstferien in Flughafennähe öffnen. Allerdings wurde der Linienflugverkehr in Zweibrücken 2014 eingestellt; seitdem wird die Anlage vor allem für Fracht- und Geschäftsreiseverkehr genutzt. Klägerin ist ein Wettbewerber.

Der BGH stellte die Frage, ob die Landesverordnung nach der Herabstufung des Flughafens überhaupt noch gelten kann. Die Möglichkeit, die Verordnung so zu belassen, sei "auf Null reduziert". Das Oberlandesgericht hatte noch entschieden, die Landesverordnung legitimiere den Verkauf. Durch andere Umstände – das Ende des Linienflugverkehrs – sei die Verordnung nicht automatisch ungültig. Dem widersprach der BGH nun.

Länder können Ausnahmen verordnen

Das Grundgesetz schreibt die Sonntagsruhe grundsätzlich fest: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Ausnahmen gelten im Gesundheitswesen, für Not- und Rettungsdienste, Gastronomie und Medien. Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen; sie können seitdem weitere Ausnahmen verordnen.

2009 hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Regelung im Bundesland Berlin befasst, nach der an allen Sonntagen im Advent die Läden offen sein durften. Karlsruhe stärkte damals den beiden großen Kirchen den Rücken. Sonntagen und Feiertagen komme auch die Aufgabe zu, "Schutz vor einer weitgehenden Ökonomisierung des Menschen zu bieten".

Hintergrund: Sonntagsruhe beruht auf Zehn Geboten

Der religiöse Ursprung des arbeitsfreien Sonntags geht auf die biblischen Zehn Gebote zurück. "Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott geweiht", heißt es im fünften Buch Moses über den Sabbat (hebräisch: schabbat = ruhen).

Dieser jüdische Feiertag beginnt bereits am Freitagabend und dauert bis zum Abend des Samstages. Im Christentum wurde der Sabbat durch den Sonntag - dem Tag der Auferstehung Jesu Christi - abgelöst.

Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Sonntagsruhe / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA