Streit um ein Gesetz

 (DR)

Mit 62 gegen 56 Stimmen hat Israels Parlament am 19. Juli das Nationalitätengesetz verabschiedet. Darin wird Israel als "nationale Heimstätte des jüdischen Volks" definiert. Kritik an dem Gesetz hält an. Die erste Klage beim Obersten Gericht ist eingereicht. Allein in Israel, heißt es im Gesetz, könne das jüdische Volk als einziges "sein natürliches, kulturelles, religiöses und historisches Recht auf Selbstbestimmung erfüllen". Festgelegt werden in dem Gesetz die Staatssymbole: die blau-weiße Flagge mit dem zentralen Davidstern, der siebenarmige Leuchter, die Nationalhymne. "Jerusalem, vollständig und vereint, ist die Hauptstadt Israels", heißt es. Nationalsprache ist Hebräisch, der offizielle Kalender ist der hebräische, dem auch die staatlichen Feier- und Ruhetage folgen.

Nicht in die endgültige Fassung des Gesetzestextes schaffte es die besonders strittige Klausel 7b. Mit ihr sollte einzelnen Gemeinschaften das Recht eingeräumt werden, Siedlungen ausschließlich für Mitglieder gleichen Glaubens oder gleicher Herkunft zu errichten. Eine Formulierung, die Präsident Reuven Rivlin und Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit zu ungewöhnlich scharfer Kritik veranlassten. Man müsse, so Rivlin, "im Namen der zionistischen Vision fragen, ob wir gewillt sind, Diskriminierung und den Ausschluss von Männern und Frauen auf der Basis ihrer ethnischen Herkunft zu unterstützen".

Diskriminiert fühlen sich nichtjüdische Minderheiten in Israel - immerhin 20 Prozent der Bevölkerung - auch ohne die Klausel, spricht doch das Gesetz ausschließlich vom jüdischen Volk: Diesem soll die Einwanderung nach Israel offenstehen, für seine Sicherheit soll der Staat einstehen, die Verbindung zur jüdischen Diaspora soll er pflegen und ihr "kulturelles, historisches und religiöses Erbe erhalten". Als nationalen Wert deklariert der Gesetzgeber die jüdische Besiedlung im Land, die gefördert und gestärkt werden soll (KNA, 25.07.2018).