Streit über homosexuelle Pfarrer in evangelischer Kirche

Regeln fürs Pfarrhaus?

In der evangelischen Kirche gibt es neuen Streit über den Umgang mit schwulen und lesbischen Pfarrern und Pfarrerinnen. Acht evangelische Altbischöfe kritisieren einen Beschluss der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der es Pastoren und Pastorinnen künftig erlauben soll, mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern im Pfarrhaus zu wohnen.

 (DR)

Homosexuelle Partnerschaften seien "widernatürlich und schöpfungswidrig", heißt es in einem gemeinsamen Brief der Theologen, den die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" veröffentlicht.



"Die Kirche muss homosexuellen Menschen raten, bindungslos zu bleiben", sagte der Sprecher der Reformgegner, Altbischof Ulrich Wilckens (Lübeck), der Zeitung. Dazu müsse die Kirche stehen, "auch wenn die Gesellschaft Druck ausübt". Die Altbischöfe sehen in der Öffnung des Pfarramtes für Homosexuelle auch eine Belastung der ökumenischen Beziehungen, besonders zur katholischen und orthodoxen Kirche.



Die Altbischöfe richten sich mit ihrem Brief an die Landessynoden, einem Zusatz des neuen Pfarrdienstgesetzes der EKD nicht zuzustimmen. Der Beschluss war auf der EKD-Synode im vergangenen November einstimmig gefasst worden. Die "Begründung" zu dem entsprechenden Paragrafen lasse die Möglichkeit der Ordination und Anstellung von Pfarrern zu, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, heißt es in dem Brief, der dem epd vorliegt.



Einige EKD-Mitgliedskirchen haben bereits entsprechend gehandelt. Tatsächlich wird die Zulassung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Pfarrhäusern in den 22 evangelischen deutschen Landeskirchen seit längerem unterschiedlich geregelt. Oft gibt es Einzelfallentscheidungen.



So sind evangelische Pfarrhäuser in Thüringen und Sachsen-Anhalt für schwule und lesbische Paare nicht länger tabu. Für den Pfarrdienst sei eine gleichgeschlechtliche Orientierung "kein Unvereinbarkeitskriterium", teilte die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland mit. Auch in Bayern dürfen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrhaus zusammenleben. Dem entsprechenden Beschluss ging eine kontroverse Debatte voraus.



Die Rechständerung durch die EKD-Synode muss noch von den Landeskirchen ratifiziert werden. An sie richtet sich der Brief der acht Altbischöfe. Für sie ist der Beschluss des obersten Kirchenparlaments ein Zeichen, dass biblische Normen "leider auch in unserer Kirche vielfach nicht mehr ernst genommen werden, bis hinein in die Lebenspraxis mancher Pfarrer". Ein Nein zur Lebensweise von Homosexuellen bedeute nicht, "dass diesen ihre Menschenwürde abgesprochen" werde.



Die Unterzeichner des Briefes sind neben Wilckens die Altbischöfe Eduard Berger (Pommern), Heinrich Hermanns und Jürgen Johannesdotter (beide Schaumburg-Lippe), Werner Leich (Thüringen), Gerhard Maier und Theo Sorg (beide Württemberg) sowie Gerhard Müller (Braunschweig).