Strafbefehl gegen Limburger Bischof beantragt

 (DR)

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt. Das teilte die Hamburger Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit.

Das Amtsgericht werde nun den Antrag der Staatsanwaltschaft sowohl hinsichtlich des Tatvorwurfs als auch im Hinblick auf die beantragte Rechtsfolge prüfen. Eine weitergehende Auskunft über die beantragte Rechtsfolge wird vor der Entscheidung des Amtsgerichts nicht erteilt.

Gemäß der Strafprozessordnung kann Tebartz-van Elst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Hauptverhandlung. In ihr könnte sich der Bischof durch einen Verteidiger vertreten lassen. Allerdings könnte das Gericht auch persönliches Erscheinen anordnen und notfalls erzwingen. Akzeptiert Tebartz-van Elst den Strafbefehl, dann gilt er als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.

Bei den Vorwürfen gegen Tebartz-van Elst geht es um eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Darauf stehen gemäß Paragraf 156 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Im Kern geht es um die Berichterstattung des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und von "Spiegel online" über einen Indienflug des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Bistums Limburg hatte der Generalvikar vor allem aus seinen Bonusmeilen ein Upgrade in die Erste Klasse finanziert.

In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof, gegenüber einem "Spiegel"-Redakteur bei einer Begegnung mit diesem auf dem Limburger Domberg den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Videomitschnitt antwortet der Bischof auf den Vorhalt des Redakteurs "Aber Sie sind doch Erster Klasse geflogen" mit "Business-Class sind wir geflogen". In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige. (dpa, KNA)