Stichwort: Zölibat

Aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit

 (DR)

"Zölibat" bezeichnet die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit. Der aus dem Lateinischen stammenden Begriff umschreibt die Verpflichtung der katholischen Priester zur Ehelosigkeit und einem Leben in Keuschheit. Die Verpflichtung beginnt mit der Weihe zum Diakon. Begründet wird der Zölibat mit dem Hinweis darauf, dass sich ein geweihter Geistlicher radikal dem Dienst an Gott und den Menschen verpflichtet. Daneben gibt es praktische und theologische Begründungen.

Aus der Bibel lässt sich der Zölibat nicht direkt ableiten, auch wenn an mehreren Stellen des Neuen Testaments das ehelose Leben in der Nachfolge Christi angesprochen wird. Erste rechtliche Bestimmungen reichen ins vierte Jahrhundert zurück. 1139 wurde die Zölibatsverpflichtung zum Kirchengesetz, als das Zweite Laterankonzil Priesterehen für nichtig erklärte. Die römische Kirche hat seitdem grundsätzlich daran festgehalten, auch wenn es noch Jahrhunderte dauerte, bis sich die Zölibatsdisziplin in der Kirche des Westens durchsetzte.

Vorstöße, die Zölibatsverpflichtung zu lockern oder aufzuheben, gab es immer wieder. Martin Luther und andere Reformatoren lehnten den Zölibat ab. In den Kirchen der Orthodoxie gibt es die Pflicht zur Ehelosigkeit nur für Mönche und Bischöfe. Dies gilt auch in den mit Rom verbundenen Ostkirchen. Wenn verheiratete Geistliche aus einer anderen Konfession zur katholischen Kirche übertreten und zum Priester geweiht werden, dürfen sie ihre Ehen beibehalten.