Stichwort: Welterbe-Stätten

812 Stätten in 137 Staaten

Seit 1972 stellt die Weltkulturorganisation UNESCO besonders schützenswerte Kultur- und Naturgüter als Welterbe "unter die Obhut der gesamten Menschheit". Denkmäler werden nur dann in die Liste der Welterbe-Stätten aufgenommen, wenn sie die Kriterien der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (bei Kulturstätten) beziehungsweise der "Integrität" (bei Naturstätten) erfüllen und wenn ein überzeugender "Erhaltungsplan" vorliegt.

 (DR)

Seit 1972 stellt die Weltkulturorganisation UNESCO besonders schützenswerte Kultur- und Naturgüter als Welterbe "unter die Obhut der gesamten Menschheit". Denkmäler werden nur dann in die Liste der Welterbe-Stätten aufgenommen, wenn sie die Kriterien der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (bei Kulturstätten) beziehungsweise der "Integrität" (bei Naturstätten) erfüllen und wenn ein überzeugender "Erhaltungsplan" vorliegt. Die Staaten verpflichten sich, die Objekte zu pflegen.

Die Liste des Welterbes umfasst zur Zeit 812 Stätten in 137 Staaten. Deutschland ist 30 Mal vertreten, unter anderem mit den Domen von Aachen, Köln und Speyer, der Wartburg, dem Mittelrheintal und den historischen Altstädten von Stralsund und Wismar, die als ein Eintrag gezählt werden.

Welterbe-Stätten, die durch Verfall oder durch die Einwirkung von Krieg, Naturkatastrophen oder durch Bauprojekte bedroht sind, werden auf die "Liste des besonders gefährdeten Welterbes"
gesetzt, die derzeit 34 Stätten zählt. Ende November 2000 beschloss die UNESCO eine Reform: Da Europa und die Kultur des Mittelalters die Welterbe-Liste zu sehr dominieren, sollen künftig verstärkt Stätten aus den Entwicklungsländern sowie vermehrt Industrie- und Naturdenkmäler aufgenommen werden. Zudem kann nur noch ein Antrag pro Jahr und Staat gestellt werden.