Stichwort: Stammzellgesetz

Kompromiss stellt keine Seite zufrieden

Nach dem 1990 vom Bundestag verabschiedeten Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland jede Forschung verboten, die menschliche Embryonen zerstört. Damit ist auch die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen untersagt. Da aber viele Wissenschaftler große Hoffnungen in diese Zellart bei der Heilung schwerer Krankheiten setzen und weltweit immer mehr solche Forschung betrieben wird, hat der Bundestag 2002 einen stark umstrittenen Kompromiss verabschiedet.

 (DR)

Nach dem 1990 vom Bundestag verabschiedeten Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland jede Forschung verboten, die menschliche Embryonen zerstört. Damit ist auch die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen untersagt. Da aber viele Wissenschaftler große Hoffnungen in diese Zellart bei der Heilung schwerer Krankheiten setzen und weltweit immer mehr solche Forschung betrieben wird, hat der Bundestag 2002 einen stark umstrittenen Kompromiss verabschiedet. Danach ist die Verwendung von im Ausland gewonnenen menschlichen Stammzellen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Nach diesem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz)" dürfen nur solche Stammzellen nach Deutschland gebracht und verwendet werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Weitere Voraussetzungen sind, dass es sich um hochrangige Forschungsvorhaben handelt und die Erkenntnisse nicht auf anderem Wege, beispielsweise durch Tierversuche, gewonnen werden können.

Genehmigt werden müssen die Forschungsvorhaben vom Berliner Robert-Koch-Institut, das dazu die interdisziplinär besetzte Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung gegründet hat.
Bislang hat diese Kommission 17 Vorhaben mit menschlichen embryonalen Stammzellen genehmigt. Wissenschaftler, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen mit hohen Strafen rechnen.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz geht vielen Wissenschaftlern und Politikern allerdings nicht weit genug. Sie argumentieren, dass die vor dem 1. Januar 2002 gewonnenen Stammzelllinien verunreinigt und veraltet und deshalb für die Forschung nicht geeignet seien. Außerdem wird die Regelung als unglaubwürdig bewertet, weil Deutschland letztlich doch von der Vernichtung menschlicher Embryonen im Ausland profitiere.