Sterbehilfe-Gesetz in Spanien

Fünfte Land weltweit

Das spanische Parlament hat am 18. März 2021 ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abschließend gebilligt. Für die von der linken Regierung eingebrachte Regelung stimmten 202 Abgeordnete.

Symbolbild Sterbehilfe / © UfaBizPhoto (shutterstock)

Dagegen votierten 141 Parlamentarier der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox-Partei sowie zwei kleinerer Parteien. Zwei Abgeordnete enthielten sich. Vox kündigte eine Klage gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht an.
Gesundheitsministerin Carolina Darias betonte, es gehe darum, mit einem ausgewogenen und mit allen Garantien versehenen Gesetz "Leiden zu vermeiden", wie die Zeitung "La Vanguardia" berichtete.

Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das fünfte Land weltweit mit einem Sterbehilfe-Gesetz, schrieb "El País". In Portugal bessert das Parlament gerade ein ähnliches Gesetz nach, weil das Verfassungsgericht Teile für verfassungswidrig erklärt hatte. 

Das spanische Gesetz erlaubt aktive Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patienten, die unheilbar krank sind. Genannt werden indirekte Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe in Form der beabsichtigten Herbeiführung des Todes.

In einem mehrstufigen Verfahren, an dem verschiedene Ärzte, Juristen und Kommissionen beteiligt sind, muss der Kranke insgesamt vier mal den Willen kundtun, sein Leben zu beenden. Ist der Sterbewillige nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, kann eine von ihm zuvor verfasste Erklärung, dass er im Falle einer unheilbaren Krankheit und unerträglichen Leidens Sterbehilfe bekommen möchte, berücksichtigt werden. Ärzten und Pflegern wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht an Sterbehilfe teilzunehmen. (dpa, 18.03.2021)