Stammzell-Streit: Bischof weist Vorwürfe zurück

Fürst wehrt sich

Der katholische Bischof Gebhard Fürst hat den Vorwurf führender deutscher Wissenschaftler zurückgewiesen, er habe Stammzellforschern eine Nähe zu den Menschenversuchen der Nationalsozialisten unterstellt. Es liege ihm völlig fern, Wissenschaftler in dieser Weise zu diffamieren, erklärte der Bischof nun.

 (DR)

In der Zeitung "sonntag aktuell" war Fürst mit den Worten zitiert worden, auch die Nationalsozialisten hätten Menschenversuche mit der Begründung gerechtfertigt, hiermit die Heilungschancen anderer Menschen zu verbessern. Diese Ausführungen seien bezogen gewesen auf die allgemeine Frage nach Konsequenzen und Grenzen einer Ethik des Heilens, so der Rottenburger Bischof. Es handele sich dabei um eine völlig andere Problematik als die kritischen Einwände, die er gegenüber der Stammzellforschung habe.

Nach Erscheinen des Zeitungsartikels hatten 18 führende Stammzellforscher und Medizinethiker aus ganz Deutschland Fürst scharf kritisiert. Seine Äußerungen seien "eine Beleidigung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Welt, die auf diesem Gebiet arbeiten", erklärten sie in Bonn. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem die Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle und Peter Propping sowie der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz. Nach Angaben des Bistums hat die Redaktion von "sonntag aktuell" eine Klarstellung in ihrer nächsten Ausgabe am 16. Dezember zugesagt.

Brüstle warf der katholischen Kirche im Norddeutschen Rundfunk eine "kontraproduktive" und "sehr einseitige, polarisierende Einflussnahme" vor. Dies beziehe sich nicht nur auf Fürst, sondern auch auf Kölns Kardinal Joachim Meisner und dessen Angriffe auf Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU). Am Ursprung des Problems stehe die Frage nach der Schutzwürdigkeit einer befruchteten Eizelle. Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Entwicklungsstadium einer Einzelle, aus der embryonale Stammzellen gewonnen werden. Dies entspräche dem Stadium einer Eizelle, die bei Verwendung der Spirale an der Einnistung gehindert werde. "Niemand würde soweit gehen und sagen, es handelt sich hier um ein Tötungsdelikt."