Staatsanwaltschaft wirft Chiles Kirche mangelnde Kooperation vor

Anwälte von Missbrauchsopfern belasten Kardinal Errazuriz

In Chile sind neue Vertuschungs-Vorwürfe gegen Kardinal Errazuriz erhoben worden. Auch die Staatsanwaltschaft zeigt sich mit der Zusammenarbeit der Kirche unzufrieden. Angeblich blockiert sie zum Teil die Aufklärung.

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Tobias Käufer
Fassade der Apostolischen Nuntiatur in der chilenischen Hauptstadt. / © Leonardo Rubilar (dpa)
Fassade der Apostolischen Nuntiatur in der chilenischen Hauptstadt. / © Leonardo Rubilar ( dpa )

In Chile sind im Rahmen der Ermittlungen zum Missbrauchsskandal neue Vorwürfe gegen den ehemaligen Erzbischof von Santiago, Kardinal Francisco Javier Errazuriz, laut geworden. Wie der Sender "24 Horas" am Donnerstag (Ortszeit) berichtete, soll ein Anwalt von Missbrauchsopfern des ehemaligen katholischen Geistlichen Fernando Karadima ein Schreiben von Errazuriz an den damaligen päpstlichen Nuntius Ivo Scapolo vorgelegt haben. Aus dem Brief gehe hervor, dass der Kardinal 2009 nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, die zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Karadima notwendig gewesen wären.

Opfer-Anwalt Juan Pablo Hermosilla erklärte, das Schreiben belege, dass Errazuriz damals entgegen eigener Beteuerung nicht in bester Absicht gehandelt habe, und widerspreche seiner bisherigen Darstellung, er sei gewissenhaft gegen Missbrauch vorgegangen. Dem Sender liegt nach eigenen Angaben das Schreiben vor.

Vorwurf: Kirchee unterstützt Untersuchungen nicht

Kritik gab es auch von Seiten der Staatsanwaltschaft. Mehrere lateinamerikanische Medien zitierten in dieser Woche Staatsanwalt Jorge Abbott. Der Ermittler warf der katholischen Kirche vor, die Untersuchungen nicht zu unterstützen. Auf der einen Seite signalisiere die Kirche, sie wolle voll und ganz kooperieren, auf der anderen Seite starte sie Aktionen, die die Ermittlungen behindern, sagte Abbott: "Das macht uns Sorgen." Konkret warf Abbott der Kirche vor, dass sie das Material zu einem Fall in Rancagua nicht an die Behörden in Santiago übergeben wolle. "Das bedeutet praktisch, die Zusammenarbeit abzulehnen", so Abbott in einem Interview mit "Radio Cooperativa" in dieser Woche.

Papst Franziskus hatte den inzwischen 88-jährigen Chilenen Fernando Karadima Ende September aus dem Priesteramt entfernt und in den Laienstand versetzt. Der Vatikan teilt mit, der Papst habe diese "außergewöhnliche Entscheidung im Bewusstsein für das Wohl der Kirche" getroffen.

Versetzung durch Papst Franziskus

Die sogenannte Laisierung ist die höchste Strafe, die die katholische Kirche gegen einen Priester oder Bischof verhängen kann. Am vergangenen Samstag versetzte Papst Franziskus auch den in Deutschland lebenden chilenischen Erzbischof Francisco Cox Huneeus (84) und den früheren Bischof von Iquique in Chile, Marco Antonio Ordenes Fernandez (53), wegen Missbrauchs in den Laienstand. Missbrauchsopfer sprachen von einem "historischen Schlag" gegen Täter aus den Reihen der Kirche.

Der als charismatisch geltende Karadima steht im Mittelpunkt einer großen Missbrauchskrise in der chilenischen Kirche. 2011 wurde er wegen sexueller Vergehen verurteilt. Aus seinem Kreis gingen mehrere Bischöfe hervor, darunter auch Juan Barros (62) von Osorno, der von Opfern Karadimas der Mitwisserschaft beschuldigt wird. Nach Angaben der chilenischen Staatsanwaltschaft gibt es derzeit mehr als 100 ungeklärte Missbrauchsfälle in den Reihen der katholischen Kirche. Dutzende Priester, auch Bischöfe, sollen darin verwickelt sein.

Papst Franziskus hatte zur Klärung der Vorwürfe einen Sondergesandten nach Chile geschickt und die gesamte Chilenische Bischofskonferenz in den Vatikan beordert. Inzwischen nahm Franziskus neben dem Rücktritt von Barros sechs weitere Amtsverzichte von Bischöfen an. Zuletzt rückten auch die beiden chilenischen Kardinäle Ricardo Ezzati (76) und Francisco Errazuriz (85) ins Zentrum der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, Missbrauchsfälle im Erzbistum Santiago vertuscht zu haben. Beide weisen die Vorwürfe zurück. Ezzati machte bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.


Quelle:
KNA