Staatsanwaltschaft wertet NS-Vergleich als Meinungsäußerung - CSD-Veranstalter gelassen

Kein Ermittlungsverfahren gegen Piusbrüder

Der umstrittene NS-Vergleich bleibt für die traditionalistische Piusbruderschaft ohne rechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet trotz einer Strafanzeige der Veranstalter des Christopher Street Days in Stuttgart kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die Gemeinschaft ein, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Die Piusbruderschaft reagierte mit Genugtuung auf die Nachricht und attackierte erneut die CSD-Verantwortlichen.

Autor/in:
Petr Jerabek und Diana Wild
 (DR)

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte, bei dem von den Traditionalisten veröffentlichten Aufruf zum «friedlichen» Protest gegen den CSD in Stuttgart handle es sich um eine «Meinungsäußerung, die eine wertende Tatsache darstellt». Vor allem sei keine «Aufforderung zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen» enthalten.

Die Piusbruderschaft reagierte mit einem erneuten Angriff auf die CSD-Veranstalter. «Dies bestätigt einmal mehr die Methoden der Homo-Perversen-Propagandisten: Einfach laut genug schreien, mit Schmutz bewerfen, in die Schlagzeilen kommen», hieß es auf der Internetseite der Traditionalisten. An der «Hetzmeldung», die Piusbrüder würden «Homos mit Nazis vergleichen», sei nicht «ein Körnchen Wahrheit» gewesen. Zugleich erneuerte die Piusbruderschaft ihren «Aufruf zur Mahnkundgebung für Gottes Gebote» am Samstag.

Die Veranstalter des CSD in Stuttgart hatten Strafanzeige gestellt, weil die Piusbruderschaft Anfang Juli in ihrem «Mitteilungsblatt» in der Rubrik «Untergang des Abendlandes» zum Protest gegen den «perversen» CSD aufgerufen hatte. In dem Text hieß es unter anderem: «Wie stolz sind wir, wenn wir in einem Geschichtsbuch lesen, dass es im Dritten Reich mutige Katholiken gab, die sagten: 'Wir machen diesen Wahnsinn nicht mit!' Ebenso muss es heute wieder mutige Katholiken geben!» Der Gesamtleiter des CSD Stuttgart, Christoph Michl, sah in dieser «Hassbotschaft» eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Auffassung nicht teilte, zeigte sich Michl am Mittwoch dennoch froh, «dass wir diese Anzeige erstattet haben». Dadurch sei das Thema Homosexualität und CSD noch einmal in den Fokus der Bevölkerung gekommen. Insofern habe die Piusbruderschaft den Schwulen und Lesben, ohne es zu wissen, sogar einen Dienst erwiesen. Wie auch große Teile der Bevölkerung verurteile er aber weiterhin den «unsäglichen» NS-Vergleich, betonte Michl. Die Teilnehmer des CSD habe man aufgerufen, die protestierenden Piusbrüder zu ignorieren und sich nicht provozieren zu lassen.