Spahns Gesetzesentwürfe zur Pflege

 (DR)

Ab Januar gelten Personaluntergrenzen in zunächst vier Bereichen, nämlich auf Intensivstationen, in Kardiologie, Geriatrie und Unfallmedizin. Eigentlich hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen Personalschlüssel verständigen sollen. Nachdem die Verhandlungen im Sommer gescheitert waren, kündigte Spahn eine Regelung durch sein Ministerium an. Allerdings hat der Minister einige Regelungen nachgebessert. Einen ersten Entwurf seines Hauses zu den Untergrenzen hatten die Krankenhäuser als "unrealistisch" kritisiert. Die Untergrenze für Intensivmedizin wurde entschärft und eine Übergangszeit eingeführt.

Der Gesetzentwurf unterscheidet nur noch zwischen Tag- und Nachtschichten. Gesonderte Personaluntergrenzen für Wochenenden und Feiertage fallen weg. Bei der Planung und den Nachweisen der Mindestbesetzung soll es weniger Bürokratie geben. Konkret sollen etwa auf Intensivstationen in der Tagesschicht 2,5 Patienten auf eine Pflegekraft kommen; in der Nachtschicht ist das geplante Verhältnis 3,5 zu 1. Ab Januar 2021 sollen dann in der Tagesschicht 2 Patienten auf eine Pflegekraft kommen. In der Nachtschicht ist das Verhältnis dann 3 zu 1. In der Geriatrie ist für die Tagesschicht ein Verhältnis von 10 zu 1 vorgeschrieben; in der Nachtschicht sind es 20 zu 1. Spahn forderte Krankenkassen und Krankenhäuser auf, im Rahmen der Selbstverwaltung in den nächsten Wochen die Sanktionen zu vereinbaren. Außerdem müssten sie die Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Herzchirurgie und Neurologie sowie für weitere Bereiche weiterentwickeln. Sollte die Selbstverwaltung auch hieran scheitern, werde das Bundesministerium erneut eine Rechtsverordnung erlassen. (KNA/8.10.18)