Sozialverband: Notbetreuung auch für pflegende Angehörige

Offener Brief an Gesundheitsminister

Pflegende Angehörige sollen nach einer Forderung der Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, in der Corona-Krise die gleichen Hilfen erhalten wie Eltern. "Die Tagespflegen sind geschlossen."

Symbolbild: Pflegende Angehörige  / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Pflegende Angehörige / © Harald Oppitz ( KNA )

"Ambulante Pflegedienste und Assistenzkräfte für Menschen mit Behinderung sind teils selbst unter Quarantäne", so Bentele in dem Schreiben. "Betreuungskräfte aus Osteuropa reisen nicht mehr ein. Pflegeheime haben teils einen Aufnahmestopp."

Pflegende Angehörige sollten auch beim Anspruch auf "Notbetreuung" in Form von Tagespflege oder Kurzzeitpflege für Pflegende in systemrelevanten Berufen mit eingeschlossen sein, heißt es in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Familienministerin Franziska Giffey (SPD), der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag) vorliegt.

Bentele verwies darauf, dass die Angehörigen angesichts dieser Umstände Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft komplett alleine übernehmen müssten. Eine Erwerbstätigkeit sei nicht mehr möglich, nicht nur zeitlich, sondern auch um das Risiko für die Pflegebedürftigen zu senken. Sie verlangt in ihrem Schreiben, dass pflegende Angehörige wie Eltern "unter den Schutz des Infektionsschutzgesetzes" kommen. Sie´benötigten eine Lohnersatzleistung und einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, der über die zehntägige Arbeitsverhinderung hinausgehe. (KNA)