Sonntagsfrage: Dürfen Nonnen Fahrrad fahren?

Von Drahteseln und Kutten

Bei dem Zeitungsartikel vom 5. November 1952, schaut man nicht schlecht. Da steht: "Die rund eine Million Nonnen aller 800 katholischer Orden der Welt sind ab jetzt befähigt ein Fahrrad zu besteigen." Vorher durften sie das also nicht?

                                                                                                                   (KNA)

Nein, vorher war Fahrrad fahren für Ordensschwestern tatsächlich nicht erlaubt, denn man hatte Angst, die Röcke könnten hochfliegen. Auch hatte man die Sorge, dass es anzüglich sei, wenn ein Fahrradsattel Körperteile der Frauen berührte, die nicht berührt werden sollen.

Der Revolutionär

Erst im Jahr 1952 änderte sich diese Auffassung. Grund dafür war der als Revolutionär geltende Papst Pius XII. Er wollte das Ordensleben modernisieren und gab viele Anstöße für wichtige Veränderungen.

Zum Beispiel durfte eine Ordensschwester ab 1952 einen Arzt konsultieren ohne einen Zeugen mitzunehmen. Oder mit einem Gärtner sprechen, ohne dass ein Dritter dabei zu sein braucht. Diese und andere Neuerungen wurden den Superiorinnen der katholischen Nonnenkongregation auf einem in Rom abgeschlossenen Kongress mitgeteilt.

Den Zeitgenossen folgen

Schon im Jahr 1950 hatte Papst Pius seine Neuerungen gegenüber konservativen Einwendungen so gerechtfertigt: "Wenn ihr der Spur eurer Väter folgen wollt, so nehmt sie zum Vorbild und macht es, wie sie es gemacht haben: studiert die Meinungen, die Urteile und die Gewohnheiten eurer Zeitgenossen, in deren Umgebung ihr lebt, und wenn ihr eine gute und gerechte Sache entdeckt, so bemächtigt euch ihrer."

Mit dieser Perspektive rechtfertigte der Papst damals auch seine Einwilligung zur Modernisierung der Nonnen-Tracht und erlaubte einen Rock, der den Knöchel nicht mehr bedecken muss. Praktisch, würdig und gottesfürchtig solle eine Ordensschwester sich kleiden, so der Papst.
Praktisch auch deshalb, um endlich ein Fahrrad besteigen zu können.