Slowenische Bischöfe verurteilen Taten im Rupnik-Skandal

"Wir stehen auf der Seite der Opfer"

Im Skandal um den Künstler und Jesuitenpater Marko Rupnik haben die slowenischen Bischöfe die "emotionalen, sexuellen und spirituellen Gewalttaten Rupniks sowie seinen schweren Missbrauch des Sakraments der Beichte" verurteilt.

Marko Ivan Rupnik / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Marko Ivan Rupnik / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Der Vorsitzende der Slowenischen Bischofskonferenz, Bischof Andrej Saje, stellte eine entsprechende gemeinsame Erklärung aller slowenischen Bischöfe bei einer Pressekonferenz in Ljubljana vor.

Vorwürfe gegen Rupnik

Mehrere Ordensfrauen aus Slowenien hatten Rupnik geistlichen Missbrauch und sexualisierte Gewalt vorgeworfen. Die Vorfälle sollen sich in den 90er Jahren ereignet haben. "Mit großer Traurigkeit und Sorge haben wir die Enthüllungen über verschiedene Missbrauchsfälle durch Pater Rupnik verfolgt, die sich über einen langen Zeitraum hinweg ereignet haben und von denen die derzeitigen slowenischen Bischöfe durch Medienberichte erfahren haben", heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz, die nach einer außerordentlichen Sitzung vom Mittwoch verfasst wurde.

Man bedauere, dass "diese verwerflichen Taten so viele Jahre lang verborgen geblieben sind und den Opfern und ihren Angehörigen Leid zugefügt haben", so die Bischöfe. Bedauern äußerten sie auch über "das Versäumnis der Verantwortlichen, ihrer Pflicht nachzukommen, und die Vertuschung der Tatsachen sexueller und seelischer Gewalt und des Missbrauchs von Macht und Autorität".

Die Bischöfe bedauerten, dass die Opfer jahrzehntelang nicht gehört worden seien; man unterstütze sie in ihrem Streben nach Wahrheit und Gerechtigkeit. "Opfer sind niemals schuldig. Wir stehen auf der Seite der Opfer", beteuerten die Geistlichen. Künftig wolle man sich "für mehr Transparenz und Nulltoleranz gegenüber körperlicher, sexueller, psychologischer und geistiger Gewalt" einsetzen. Auch wenn einige Handlungen aus kirchenrechtlicher Sicht verjährt seien, "sind sie immer verwerflich und zu verurteilen".

Schock für die Weltöffentlichkeit

Die Nachrichten zu Rupnik hätten nicht nur Slowenien, sondern auch die Weltöffentlichkeit schockiert, betonten die Bischöfe. "Wir haben Pater Rupnik als herausragenden Künstler und einfühlsamen geistlichen Führer kennengelernt, der das Leben vieler Menschen und Gemeinschaften berührt hat und viele Werke der Kunst und der geistlichen Literatur geschaffen hat."

Angesichts der aktuellen "tragischen" Erkenntnisse bitten die Bischöfe darum, zwischen seinen verwerflichen und tadelnswerten Taten und dem Rest seines bemerkenswerten geistigen und künstlerischen Werks in der Mosaikkunst und anderen Bereichen zu unterscheiden. Man begreife das Bekanntwerden der Taten auch als "Gelegenheit zur Reinigung und Erneuerung der Kirche".

Jesuiten zeigen Umgang mit dem Fall auf

Am Dienstag hatte die Leitung der Jesuiten in Rom Einzelheiten über den Umgang kirchlicher Stellen mit dem Fall veröffentlicht. Demnach ging bereits im Oktober 2018 eine Anzeige wegen der sakramentalen "Lossprechung eines Mittäters" bei der Jesuitenzentrale in Rom ein.

Dies ist laut Kirchenrecht eine sehr schwere Straftat und bewirkt eine automatische Exkommunikation. Rupnik hatte demnach eine Frau, mit der er unerlaubt Sex hatte, in der Beichte von dieser Sünde loszusprechen versucht.

Exkommunikation und Rücknahme

Im Mai 2020 stellte die Römische Glaubenskongregation die Exkommunikation Rupniks formal fest und hob sie - nachdem Rupnik die Tat bereut hatte - im selben Monat wieder auf. Noch im März 2020 hatte der Jesuit eine Fastenpredigt vor der Römischen Kurie gehalten, an der die gesamte Vatikan-Spitze teilnahm.

Weitere Anzeigen von mindestens neun Frauen, die meisten davon Ordensfrauen, wegen geistlichen Machtmissbrauchs und sexueller Handlungen, führten 2021 zu weiteren kirchlichen Ermittlungen gegen Rupnik. Ein Prozess kam jedoch wegen Verjährung der Taten nicht zustande.

Exkommunikation

Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, irgendwelche Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Aufgaben auszuüben. Nach katholischer Lehre handelt es sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen.

 © Suwichanon Mahahing
© Suwichanon Mahahing
Quelle:
KNA