Sexueller Missbrauch von Kindern

Stichwort

Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern übt jemand aus, der seine Autorität, körperliche und geistige Überlegenheit sowie Unwissenheit, Vertrauen oder Abhängigkeit des Kindes benutzt, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen und seine Macht auszuüben. Das muss nicht notwendig mit körperlicher Gewalt einhergehen. Der Missbrauch beginnt bei der Belästigung mit obszönen Redensarten und reicht bis zur Vergewaltigung. Dazu gehören das Anfassen, der Zwang zum Anfassen oder zu sexuellen Manipulationen, das Vorführen pornografischen Materials oder der Geschlechtsverkehr.

 (DR)

Die Folgen sexueller Gewalt für die körperliche und seelische Entwicklung des Kindes können sehr schwerwiegend sein und das ganze Leben andauern. Die Kinder fühlen sich hilflos, ohnmächtig und isoliert. Sie haben häufig ein vermindertes Selbstwertgefühl und eine gestörte Selbstwahrnehmung. Neben schulischen und sozialen Problemen gehören auch ein gestörtes Essverhalten, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Suizidversuche und psychosomatische Erkrankungen zu den Spätfolgen. In vielen Fällen werden die traumatischen Erlebnisse der Kindheit bis ins Erwachsenenalter hinein nicht verarbeitet.

Nach Angaben der Polizei sind die Täter bei Kindesmissbrauch zumeist keine Fremden, sondern Vertraute. Etwa drei Viertel aller Fälle geschehen im Bekannten- oder Verwandtenkreis. Das ist auch einer der Gründe für die äußerst hohe Dunkelziffer. Neben der Familie geschieht dies in Umfeldern wie Schule, Gemeinde, Sportverein oder im sonstigen Freizeitbereich. Die Täter sind zumeist Männer und kommen aus allen sozialen Schichten. Opfer sind Minderjährige aller Altersgruppen bis hin zum Säugling.

Das Strafgesetzbuch befasst sich im Paragrafen 176 mit sexuellem Missbrauch. Es sieht hierfür Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Laut Bundeskriminalamt wurden 2008 mehr als 12.000 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern bekannt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verurteilten deutsche Gerichte im selben Jahr 2.472 Personen wegen Verstößen gegen den Paragrafen 176.