Seligsprechung von Johannes Paul II. einen Schritt weiter

Phase eins abgeschlossen

Die erste Phase des Seligsprechungsprozesses für Johannes Paul II. wird genau zwei Jahre nach dessen Tod am 2. April abgeschlossen. Das kündigte der Kardinalvikar des Bistums Rom, Camillo Ruini, am Samstag offiziell in einem Rundschreiben an, nachdem der Termin schon Tage zuvor durch Indiskretionen bekannt geworden war. Nun muss Papst Benedikt XVI. entscheiden.

 (DR)

Nach Kirchenrecht Frist von fünf Jahren
In einem zweiten Verfahren muss nun die vatikanische Heiligsprechungskongregation die Akten erneut bearbeiten. Erst danach entscheidet Papst Benedikt XVI., ob es einen offiziellen Kult für seinen 2005 verstorbenen Vorgänger geben darf.

Die Diözese Rom hatte das Verfahren zur Seligsprechung des polnischen Papstes am 28. Juni 2005 mit einer Sondererlaubnis von Benedikt XVI. eröffnet. Nach dem Kirchenrecht ist eigentlich eine Frist von fünf Jahren zwischen dem Tod einer Person und dem Beginn ihres Seligsprechungsprozesses vorgesehen. Bei der Totenmesse für den Wojtyla-Papst hatten Gläubige in Sprechchören mit "Santo subito"-Rufen allerdings eine sofortige Heiligsprechung gefordert.

Auch im Fall der Ordensgründerin Mutter Teresa von Kalkutta
(1910-1997) dispensierte der damalige Papst Johannes Paul II. von der Fünfjahresfrist. Er gestattete die Aufnahme des Diözesanverfahrens zur Seligsprechung der Ordensfrau und Friedensnobelpreisträgerin anderthalb Jahre nach ihrem Tod. Am 19. Oktober 2003 wurde Mutter Teresa selig gesprochen.