Beratungsverein Donum Vitae kritisiert geplante Änderungen

Schutzpflicht "unumstößlich"

Der Vorsitzende des katholischen Beratungsvereins Donum Vitae, Olaf Tyllack, sieht die von der Bundesregierung angekündigten Änderungen bei der Schwangerschaftsberatung und beim Schwangerschaftsabbruch kritisch.

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

"Wir halten den 1995 geschlossenen Kompromiss für den bestmöglichen Weg, um der ethischen, rechtlichen und psychosozialen Dimension eines Schwangerschaftskonfliktes gerecht zu werden", sagte der Jurist dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Derzeit ist der Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, bleibt aber unter der Voraussetzung einer psychosozialen Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. "Dieser einmalige Kompromiss, der beiden Seiten etwas abverlangt, sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden", sagte Tyllack weiter: Man werde den beiden Rechtsgütern Lebensschutz und Selbstbestimmung nur durch einen Kompromiss gerecht, wie ihn das geltende Recht darstelle.

Zu der Forderung nach einer vollständigen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und einer rechtlichen Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches sagte der Anwalt, hier werde "ausschließlich die Perspektive der ungewollt schwangeren Frau und der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, eingenommen". 110.000 Bürgerinnen und Bürger hatten kürzlich eine Petition mit diesen Forderungen unterzeichnet. Tyllack monierte, das greife zu kurz. "Der Staat hat eine Schutzpflicht auch für das ungeborene Kind, der erdurch die verpflichtende psychosoziale Beratung nachkommt."

Viele der 172 Organisationen, die die Petition unterstützen, setzten sich vor allem für die Rechte von Frauen ein. "Beim Schwangerschaftsabbruch handelt es sich aber nicht in erster Linie um ein gleichstellungspolitisches Thema", so der Vereinsvorsitzende. Daher reiche es nicht aus, nur die Seite zu berücksichtigen, die eine
Änderung des geltenden Rechts anstrebe. Tyllack betonte, er sehe in diesem Konflikt keine andere Lösung als das bestehende Recht. "Ich halte das Schutzkonzept des Staates, das auf Hilfe statt auf Strafe setzt, nach wie vor für zeitgemäß." Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch mit adäquater medizinischer Versorgung und Nachbetreuung gewährleiste das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht der Frau stehe aber nicht über dem Recht des ungeborenen Kindes auf Leben und Unversehrtheit.

Donum vitae ist ein gemeinnütziger Verein, der 1999 von katholischen Christinnen und Christen gegründet wurde. Er berät Schwangere bundesweit an mehr als 200 Orten.

 


Quelle:
epd
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