Schmerzensgeld-Urteil gegen Bischof Ackermann rechtskräftig

Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Stephan Ackermann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer unter Pseudonym bekannten Bistumsangestellten ist rechtskräftig. Das teilte das Arbeitsgericht mit.

Bischof Stephan Ackermann / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Stephan Ackermann / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Bischof hatte nach Einschätzung des Gerichts die Persönlichkeitsrechte der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Mitarbeiterin und Betroffenen sexueller Übergriffe verletzt, indem er ihren wahren Namen in einer Videokonferenz mit rund 40 Mitarbeitenden nannte. Im September verurteilte das Gericht ihn deshalb dazu, 20.000 Euro an die Betroffene zu zahlen.

Bistum akzeptiert die Entscheidung

Das Gericht entsprach damit der Forderung der Klägerin. Die Frau sah sich durch Ackermanns Handeln retraumatisiert. Der Bischof hatte nach dem Vorfall bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich entschuldigt. Nach der Urteilsverkündung teilte das Bistum mit, die Entscheidung zu akzeptieren. Vor der Verhandlung konnten sich die Parteien nicht einigen.

Der Missbrauchsfall

Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem weiter vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.

Bistum Trier

Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht (KNA)
Liebfrauenkirche und Trierer Dom / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das Bistum Trier ist das älteste in Deutschland. Es erstreckt sich über eine Fläche von 12.870 Quadratkilometern. Im Bistum Trier, das Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien hat, leben etwa 2,5 Millionen Menschen. Als erster Bischof von Trier gilt der heilige Eucharius im dritten Jahrhundert. Das spätere Erzbistum, dessen Oberhirten seit 1198 auch Kurfürsten waren, war eines der wichtigsten im alten Reich. 

Quelle:
KNA