Schleswig-Holsteins katholischer Kirchenvertrag tritt in Kraft

"Gute Basis für die Zusammenarbeit"

Der Staat-Kirche-Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Schleswig-Holstein tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Am Mittwoch tauschten der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Jean-Claude Perisset, und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in Berlin die Ratifizierungsurkunden aus. Das Abkommen regelt umfassend die Beziehungen des Bundeslandes mit der katholischen Kirche.

 (DR)

Bei der Feierlichkeit in der Apostolischen Nuntiatur erklärten Perisset und Carstensen, die Vertragsverhandlungen seien in bester Atmosphäre verlaufen. Der Nuntius betonte, die Bestimmungen des Vertrags kämen der gesamten Bevölkerung Schleswig-Holsteins zugute. Er sei auch offen für neue Entwicklungen.

Der Ministerpräsident hob hervor, das Abkommen sei im Landtag intensiv diskutiert worden. In Anspielung auf die Kritik an der fehlenden Kündigungsklausel versicherte er, aus inhaltlichen oder religiösen Gründen sei der Vertrag von niemandem in Frage gestellt worden. Die Arbeit der Kirchen werde in allen Fraktionen überaus geschätzt. Carstensen fügte hinzu, er freue sich auf seine Privataudienz bei Papst Benedikt XVI. am 5. Juni im Vatikan.

Der Hamburger Erzbischof Werner Thissen betonte, der ratifizierte Vertrag sei eine gute Basis für die Zusammenarbeit. Zugleich äußerte er Verständnis für die Debatte über die fehlende Befristung des Abkommens. Thissen zeigte sich erfreut darüber, dass nun für alle drei Regionen des Erzbistums Hamburg Staat-Kirche-Verträge bestehen.

Perisset und Carstensen hatten den Vertrag im Januar in Kiel unterzeichnet. Im März stimmte der Landtag des nördlichsten Bundeslandes ihm zu. Er regelt unter anderem den Religionsunterricht, die Verbreitung christlicher Grundsätze in den Medien, die seelsorgliche Betreuung in Justizvollzugsanstalten, Heimen und Krankenhäusern, die Anerkennung des Seelsorger- und Beichtgeheimnisses und den Denkmalschutz für Kirchengebäude.

Das Abkommen setzt die Zahlungen des Landes an die katholische Kirche auf derzeit 190.000 Euro jährlich fest. Es enthält eine Dynamisierungsklausel, die der Regelung mit den evangelischen Kirchen entspricht.

Die katholische Kirche hat in Schleswig-Holstein rund 173.000 Mitglieder. Sie ist nach der Nordelbischen Kirche mit rund 1,5 Millionen Mitgliedern die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in Schleswig-Holstein. Bis auf Hessen und Berlin haben alle Bundesländer Staat-Kirche-Verträge mit dem Heiligen Stuhl.