Rheinische Landessynode befasst sich mit Missbrauch und Judentum

 (DR)

Der Schutz vor Missbrauch und das Verhältnis zum Judentum sind die Hauptthemen der anstehenden Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Die 206 stimmberechtigten Abgeordneten, die sich vom 12. bis 16. Januar in Bad Neuenahr treffen, sollen unter anderem ein Kirchengesetz verabschieden, das den Schutz vor sexualisierter Gewalt für alle 700 Körperschaften einheitlich regelt, wie die Landeskirche mitteilte.

Nach dem Entwurf werden alle Kirchenmitarbeiter verpflichtet, vor Beschäftigungsbeginn und dann im Fünf-Jahres-Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das soll auch für Ehrenamtliche gelten, wenn ihre Arbeit stark mit dem Kontakt zu Minderjährigen verbunden sei. Weiter soll festgeschrieben werden, dass Mitarbeiter einen Verdacht auf sexuelle Gewalt melden müssen. Sämtliche Einrichtungen der Kirche müssen Schutzkonzepte erarbeiten.

Für wegen Missbrauchs verurteilte Personen soll ein Einstellungsverbot gelten. In Bad Neuenahr steht außerdem das Verhältnis zum Judentum auf der Tagesordnung. Vor 40 Jahren hatte die EKiR in einer Erklärung eine Mitverantwortung der Christen in Deutschland am Holocaust bekannt. Außerdem hieß es, sowohl Judentum als auch Christentum führten zu Gott, weswegen die Mission von Juden zu unterlassen sei. (KNA)