Reproduktionsmedizin und Katechismus

 (DR)

Die einschlägigen Passagen (Nr. 2373 bis 2379) des Katechismus setzen den Methoden, dem Kinderwunsch nachzuhelfen, enge Grenzen. Schon den zwischen den Eheleuten vollzogenen künstlichen Transfer von Samen- oder Eizellen sieht Nr. 2377 des Katechismus äußerst kritisch, weil solche Techniken "den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt" trennen. Denn damit vertraut man "das Leben und die Identität des Embryos der Macht der Mediziner und Biologen an und errichtet eine Herrschaft der Technik über Ursprung und Bestimmung des menschlichen Lebens".

Dahinter steht letztlich die lehramtliche Erklärung "Donum vitae", in der Johannes Paul II. sich 1987 gegen alles wandte, was künstlich befruchtete Eizellen hervorbringt, denen zugleich die Chance genommen wird, zu Menschen zu werden. Der konkrete Wunsch von Eheleuten, mittels bestimmter Techniken zu Nachwuchs zu kommen, kollidiert hier also mit der - der Kirche sehr wichtigen - Warnung davor, den Beginn menschlichen Lebens vor dem Hintergrund von Nützlichkeitserwägungen einem bestimmten Stadium der Embryonalentwicklung zuzuordnen, sowie ihrer strikten Ablehnung eugenischer Maßnahmen, wie sie Präimplantationsdiagnostiken ermöglichen.

Gänzlich abgelehnt wird vom kirchlichen Lehramt indes die Mitwirkung dritter Personen an einer Schwangerschaft also die "heterologe" Samen- oder Eizellspende sowie die Leihmutterschaft. Solche Maßnahmen bezeichnet Nr. 2376 des Katechismus als "äußerst verwerflich", denn sie "verletzen das Recht beider Eheleute, dass der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird". Wenn es mit der gegenseitig vermittelten Elternschaft nun nichts wird, plädiert die Kirche klar für die Möglichkeit der Adoption. Ein unbedingtes Recht auf ein biologisch eigenes Kind kann es aber aus katholischer Sicht ebenso wenig geben, wie es anderweitig ein unbedingtes Recht darauf gibt, im Leben Glück zu haben. (FAZ)