Reformationstag gesetzlicher Feiertag in neun Bundesländern

 (DR)

Der Reformationstag am 31. Oktober ist im Jahr 2018 in neun Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben den Reformationstag in diesem Jahr zu einem neuen, zusätzlichen gesetzlichen Feiertag erklärt. Im vergangenen Jahr war der 31. Oktober anlässlich des 500. Reformationsjubiläums einmalig ein bundesweiter Feiertag. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der 31. Oktober seit Jahren arbeitsfrei.

In einigen Bundesländern, etwa in Niedersachsen, hatten sich jüdische Gemeinden und die katholische Kirche gegen diesen Tag als Feiertag ausgesprochen. Die jüdischen Gemeinden verweisen auf die Judenfeindlichkeit des Reformators Martin Luther (1483-1546). Die katholische Kirche sieht in der Kirchenspaltung vor 500 Jahren keinen guten Anlass für einen Feiertag.

2017 feierte die evangelische Kirche 500 Jahre Reformation. 1517 hatte Martin Luther seine 95 Thesen gegen die Missstände der Kirche seiner Zeit veröffentlicht, die er der Überlieferung nach am 31. Oktober an die Tür der Wittenberger Schlosskirche nagelte. Der Thesenanschlag gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Reformation, die die Spaltung in evangelische und katholische Kirche zur Folge hatte. (epd, 20.10.18)