Rassismus-Debatte: "Zwarte Piet"-Gegner verlieren vor Gericht

Schwarzer Peter bleibt schwarz

Der Nikolaus kommt in die Niederlande, und mit ihm der Streit. Daran ändert auch ein neues Urteil nichts: Der Schwarze Piet darf bleiben, trotz der Rassismus-Vorwürfe. Doch er wird längst abgeschminkt.

Autor/in:
Kerstin Bücker
Verkleidete Rechtspopulisten (dpa)
Verkleidete Rechtspopulisten / ( dpa )

Der "Zwarte Piet" darf schwarz bleiben. Das entschied das niederländische Verwaltungsgericht am Mittwoch in Den Haag, wie die Zeitung "Trouw" berichtet. Und die Richter stimmen in ihrem Urteil der großen Mehrheit der Niederländer zu: Eine Umfrage hatte kürzlich ergeben, dass 92 Prozent aller Niederländer ebenfalls am Zwarte Piet festhalten wollen. Dies wurde nun offiziell mit dem Gerichtsurteil bestätigt: Der Zwarte Piet gehört zur niederländischen Kultur wie der Käse zu Gouda. Seit dem 15. Jahrhundert feiern die Niederländer das Sinterklaasfest.

Seit etwa zwei Jahrhunderten wird der purpurfarbene und goldgekleidete "Sinterklaas" (Nikolaus) begleitet vom "Zwarten Piet" (Schwarzen Peter) mit roter Nase und krausem Haar. Doch bei den niederländischen Nachbarn schwelte schon länger eine Rassismusdebatte. Ein wenig Ruß, keine schwarze Farbe, oder bunte Pietjes - lange wurde darüber diskutiert, wie wird der Schwarze Peter bei seinem nächsten Auftritt aussehen könnte.

Kritiker: Brauch erinnert an Sklavenausbeutung

Die Kritiker der jahrhundertealten Tradition klagen, der Brauch erinnere an die Sklavenausbeutung in den niederländischen Karibik-Kolonien. Hinzu kommt: Die Niederlande sind ein Einwanderungsland. Surinamer, Malaien, Marokkaner wohnen dort. Viele von ihnen sind dunkelhäutig. Andererseits hat sich der "Zwarte Piet" als Helfer des heiligen Nikolaus bewährt, den guten Kindern die Geschenke gebracht und den bösen mit der Rute gedroht. Diese Kultfigur wollen sich die Niederländer nicht so einfach nehmen lassen.

Eigentlich stammt der dunkle Geselle aus dem 19. Jahrhundert. Für die Entstehung gibt es unterschiedliche Ansätze. So wird etwa vermutet, dass ein Schwarzafrikaner oder ein dunkler Nordafrikaner als Vorbild für die Figur gedient habe. Der Autor Jan Schenkmann bildete erstmals 1850 "Sinterklaas" mit einem schwarzen Diener ab. In einer späteren Ausgabe von 1858 trug der Diener in dem Bilderbuch eine Pagen-Uniform mit Puffhose und Barett. Den Namen "Pieter" gibt es seit 1859; erst um 1900 bürgerte sich die Bezeichnung "Zwarte Piet" ein.

"Käsepeter" in der Stadt Gouda

Einige Städte hatten bereits ihre Konsequenzen aus der Debatte gezogen, so auch Gouda. Hier sollen nicht nur ein "Schwarzer Peter", sondern auch ein "Käsepeter" mit gelbem Gesicht und ein "Stroopwafel-Peter", der mit seiner hellbraunen Karomuster-Bemalung an die zuckrig-süßen Sirupwaffeln erinnern soll, durch die Gassen ziehen. In Amsterdam werden die täglichen "Sinterklaas-Nachrichten" dieses Jahr von einem "Weißen Peter" präsentiert. Der Bürgermeister der Stadt, Eberhaard van der Laan, kündigte zudem an, ein Großteil der "Piets" werde lediglich Rußflecken tragen.

Die Rassismusdebatte um den Schwarzen Peter beschäftigte sogar die Vereinten Nationen. Zur Empörung vieler Niederländer sah das Gremium in der Figur ein Symbol für eine "Rückkehr zur Sklaverei". Dies dürfe es im 21. Jahrhundert nicht geben. So sehen es auch einige Niederländer und gründeten Anti-Schwarze-Peter-Gruppen mit den Namen "Zwarte Piet Niet" (Kein Schwarzer Peter) oder "Zwarte Piet is Racisme" (Schwarzer Peter ist Rassismus); letztgenannte hat etwa 15.000 Fans bei Facebook.

Widerstand in Almelo und Utrecht

Doch einige Niederländer waren fest entschlossen, die Tradition aufrecht zu erhalten. So etwa die Stadt Almelo. Hier werde es weder einen "Waffel-" noch "Käsepeter" geben, hieß es. Wie es der Tradition entspricht, sollen 160 "Zwarte Piets" mit dem "Sinterklaas" in die Stadt einziehen. Auch in Utrecht stellt sich ein Großteil der Bürger hinter den "Zwarten Piet".

Mit Spannung wurde deshalb das Urteil erwartet. Denn in erster Instanz hatte ein Gericht in Amsterdam den Klägern noch recht gegeben und den Schwarzen Peter eine "negative stereotype Figur" genannt. Das Gericht äußerte sich in seinem aktuellen Urteil jedoch nicht zur Rassismusfrage; dazu sei es nicht befugt, hieß es. Dem Urteil zufolge können die Kläger nun stattdessen zivil- oder strafrechtlich gegen die Organisatoren von Sinterklass-Umzügen vorgehen.


Quelle:
KNA