Rahmenordnung gegen sexuellen Missbrauch

Zentrale Punkte

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Donnerstag eine Rahmenordnung zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch vorgestellt. Sie soll für alle katholischen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verbindlich sein. Die Katholische Nachrichten-Agentur
(KNA) nennt zentrale Punkte des Konzepts.

 (DR)

Kirchliche Einrichtungen sollen klare Verhaltensregeln für ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang zwischen Mitarbeitern und den betreuten Kindern und Jugendlichen entwickeln.



Kirchliche Arbeitgeber sollen Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erlassen können, die auch arbeitsrechtliche Verbindlichkeit haben.



Diözesen, kirchliche Institutionen und Verbände werden aufgefordert,

Beratungs- und Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Mitarbeiter einzurichten.



Berücksichtigung soll das Thema auch bei Personalauswahl und -entwicklung finden. Die Prävention von sexuellem Missrauch soll Thema im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie in Mitarbeitergesprächen und bei der Aus- und Fortbildung sein.



Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem macht die Kirche die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verbindlich.



Personen mit Opfer- und Täterkontakt erhalten kontinuierlich Supervision.



Jedes Bistum richtet eine Koordinationsstelle zur Unterstützung und Vernetzung der Aktivitäten zur Prävention von sexuellem Missbrauch ein. Sie soll unter anderem Projekte zur Prävention unterstützen,

Aus- und Weiterbildungseinrichtungen beraten, Qualitätsstandards entwickeln und die Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.



Alle in der Diözese für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit in leitender Verantwortung Tätigen sowie alle weiteren in diesem Bereich leitend Verantwortlichen werden zu Fragen der Prävention von sexuellem Missbrauch geschult.



Alle, die im Bereich der Diözesen bei ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, werden zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch gründlich informiert. Sie sollen insbesondere Hinweise auf sexuellen Missbrauch erkennen und mit diesen angemessen umgehen können.



Nicht nur Missbrauch, sondern auch psychische und körperliche Grenzverletzungen sollen vermieden werden.