"Pussy-Riot"-Musikerinnen bedauern "ethischen Fehler"

Prozess in Moskau

Der Prozess gegen die drei Mitglieder der russischen Frauen-Punkband "Pussy Riot" hat begonnen. Die Musikerinnen plädieren auf nicht schuldig, sie fordern statt des Straf- ein Ordnungsverfahren. Ihr spektakuläres Punkgebet habe nicht zum Ziel gehabt, religiöse Gefühle zu verletzen. Die internationale Aufmerksamkeit ist groß.

 (DR)

Im Prozess gegen die drei Mitglieder der Frauen-Punkband haben die Musikerinnen der Frauen-Punkband "Pussy Riot" ihre Unschuld betont, zugleich den Auftritt in der Christi-Erlöser-Kathedrale als "ethischen Fehler" bezeichnet. Die Angeklagte Nadeschda Tolonnikowa betonte am ersten öffentlichen Verhandlungstag am Montag, sie hätten kein strafrechtlich zu verfolgendes Verbrechen begangen. Die Musikerinnen, die seit rund fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzen, fordern daher statt eines Strafverfahrens ein Ordnungsverfahren.



Die Vorsitzende Richterin betonte in der Anklageschrift, die Musikerinnen hätten mit ihrem skandalösen Auftritt am 21. Februar

2012 vor dem Altar der Christi-Erlöser-Kathedrale "den Gläubigen tiefe geistige Wunden zugefügt" und "die Vorstellungen von der Gerechtigkeit ins Wanken gebracht". Den drei jungen Frauen wird "gotteslästerliches Rowdytum" vorgeworfen. Ihnen droht eine Haft von bis zu sieben Jahren. Bereits in der vergangenen Woche war die Untersuchungshaft bis Anfang Januar 2013 verlängert.



Tolonnikowa sagte, der maskierte Auftritt mit wilden Tänzen und Gebeten an die Gottesmutter, sie möge "Russland von Putin befreien", sei ein rein politischer Akt gewesen. Auf keinen Fall hätten sie das Ziel gehabt, die Gefühle der Gläubigen zu verletzen. Deshalb seien sie auch außerhalb eines Gottesdienstes in die orthodoxe Hauptkirche Russlands gegangen. Der Prozess gegen die drei Musikerinnen im Alter von 22 bis 29 Jahren findet im selben Gerichtssaal statt wie der Prozess gegen den Kreml-Kritiker und Ex-Yukos-Chef Michail Chodorkowski.



Internationale Kritik an Russland

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Liveübertragung der Verhandlung unterbrochen. Die Zeugenbefragungen und die Erörterung der Beweismittel gingen am Montagnachmittag ohne laufende Kameras und Fotoaufnahmen weiter. Zuvor hatte das Gericht die Anträge der Verteidigung der drei Frauen auf die Befragung von Zeugen und eine Neuaufnahme der Ermittlungen abgelehnt. Die Verteidiger nannten den Prozess "eine Schande" und ein "Auftragsmachwerk". Die Drahtzieher seien "Putin und der Kreml".



Der Prozess gegen die Musikerinnen stößt unterdessen in Russland und darüber hinaus auf Kritik: Russische Menschenrechtler bezeichnen die Verhandlungen als "Schauprozess", um oppositionelle Regungen im Land zu unterdrücken. Auch die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, sprach von einem "politischen Schauprozess, der an Absurdität und Anti-Rechtsstaatlichkeit kaum zu überbieten ist". Putin nutze im Schulterschluss mit der russisch-orthodoxen Kirche die Justiz, um mutige Kritikerinnen wegzusperren, erklärte Roth.



Der Bundestagsabgeordnete der Linke, Stefan Liebich, betonte, die drei "Mitglieder der russischen Frauen-Punkband Pussy Riot sind keine Kriminellen, sondern politische Häftlinge". Die Musikerinnen setzten sich für Meinungsfreiheit in Russland ein. Liebig, der Mitglied des Auswärtigen Ausschusses ist, forderte die sofortige Freilassung der Musikerinnen und ein umgehendes Prozessende. "Alles andere wäre ein erneuter trauriger Beweis dafür, dass Russland weiter den Weg eines lupenreinen Polizeistaates geht."