Prüfung beschlagnahmter Erzbistums-Daten geht voran

Keine Verzögerung oder "Extrawurst"

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach hat Vorwürfe einer verzögerten Auswertung beschlagnahmter Daten und Unterlagen des Erzbistums Köln zurückgewiesen. Es gebe auch keine besondere Behandlung des Kardinals.

NRW-Landtag von außen / © Friso Gentsch (dpa)
NRW-Landtag von außen / © Friso Gentsch ( dpa )

In seinem Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags erläuterte Limbach, dass mit der Prüfung der im Juni beschlagnahmten Papierunterlagen und digitalen Daten aufgrund einer erforderlichen Konvertierung erst ab Anfang November habe begonnen werden können.

Zwei Autos der Staatsanwaltschaft Köln verlassen über ein Tor das erzbischöfliche Haus, Wohnsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln / © Theodor Barth (KNA)
Zwei Autos der Staatsanwaltschaft Köln verlassen über ein Tor das erzbischöfliche Haus, Wohnsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln / © Theodor Barth ( KNA )

Der Rechtsausschuss wollte sich am Mittwoch mit dem Bericht des Justizministers befassen. Die Beschlagnahmung von Unterlagen im vergangenen Jahr steht im Zusammenhang mit Ermittlungen (AZ: 121 Js 945/22) aufgrund von Vorwürfen gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki, unter Eid möglicherweise falsche Aussagen gemacht zu haben.

Umfangreiches Material

Limbach bezifferte den Umfang der Dokumente auf etwa fünf bis sechs Umzugskartons. Bis auf einen Karton sei alles wieder herausgegeben worden. 

Der Umfang der darüber hinaus sichergestellten elektronischen Daten betrage 835 Gigabyte, davon seien nach grober Schätzung 30 Prozent mittlerweile durchgesehen worden. Die Staatsanwaltschaft Köln komme ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung umfassend und unter Beachtung der Strafprozessordnung nach, erklärte der Minister. Er wies die in Medienberichten geäußerten Vorwürfe einer "Sonderbehandlung" des Kardinals zurück.

Rainer Maria Woelki im März 2023 im Landgericht Köln / © Julia Steinbrecht (KNA)
Rainer Maria Woelki im März 2023 im Landgericht Köln / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Im März 2023 hatte Woelki vor dem Landgericht Köln ausgesagt. Im Streit mit dem Axel-Springer-Verlag setzte er sich gegen eine Berichterstattung über den Umgang mit einer Personalie zum Thema Missbrauch zur Wehr. Der Erzbischof hatte vor Gericht und unter Eid betont, dass ihm zum fraglichen Zeitpunkt lediglich unbewiesene Informationen über den Pfarrer bekannt gewesen seien, er entscheidende Akten zu dem Mann aber nie eingesehen habe.

Woelki hatte in dem Fall um Pfarrer D. bereits 2021 eidesstattlich versichert, er habe zum fraglichen Zeitpunkt nur von Gerüchten gewusst. Gleichwohl hatte sich der Kardinal im November 2018, ein Jahr nach der Beförderung des Priesters, an den damaligen Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan gewandt.

Durchsuchung vor Journalisten - Woelki wehrt sich mit Anzeige

Nach den Durchsuchungen wegen Meineid-Vorwürfen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki will der Geistliche Anzeige erstatten, weil Journalisten vorab darüber informiert worden sein sollen. "Was uns stört, ist nicht die Hausdurchsuchung, sondern dass die Information und der Termin offenbar an die Medien durchgestochen wurden", sagte Woelkis Anwalt Björn Gercke der "Zeit". Deshalb werde er im Namen des Kardinals Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses erstatten.

Köln: Autos stehen am Wohnsitz vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki / © Vincent Kempf (dpa)
Köln: Autos stehen am Wohnsitz vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki / © Vincent Kempf ( dpa )
Quelle:
epd