Priester zwang Jugendliche zur Prostitution und filmte sie

2 Jahre und 8 Monate für Zwangsprostitution

Ein Priester hat in seiner Wohnung Jugendliche missbraucht und sie in seinem Schlafzimmer zu Sex mit Freiern animiert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Symbolbild Missbrauch / © R.Classen (shutterstock)

Die Wohnung des Priesters befindet sich in Fürth. Wie jetzt bekannt wurde, verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits im Frühjahr den Mann wegen schwerer Zwangsprostitution, sexuellen Missbrauchs und weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Außerdem ordnete es die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Täter war nicht vorbestraft.

Seit dem 25. August ist das Urteil rechtskräftig. Die Nürnberger Zeitungen hatten zuerst über den Fall berichtet. Nach Kirchenangaben handelt es sich um einen Geistlichen aus dem Bistum Regensburg, Fürth gehört zum Erzbistum Bamberg.

Priester ohne Seelsorgeauftrag

Der Fürther Dekan Andre Hermany sprach in einer ersten Reaktion am Montag von einem "abscheulichen Fall". Alle Verantwortlichen seines Bezirks seien entsetzt. Zugleich kritisierte er die kircheninterne Informationspolitik. Der Sprecher des Erzbistums Bamberg, Harry Luck, sagte, der Priester habe keinen Seelsorgeauftrag gehabt und in Fürth als Ruhestandsgeistlicher gelebt.

Laut Urteil wurden die Straftaten 2019 und 2020 begangen. Der Priester sei in einschlägigen homosexuellen Dating-Foren unterwegs gewesen und habe sich dort selbst als junger Mann ausgegeben. Er habe so "das Interesse der Jungs" auf sich lenken, Vertrauen aufbauen und sie dazu bewegen wollen, ihn zu besuchen und Sex mit ihm zu haben.

Parallelen zu einem Zuhälter

Dem Richterspruch zufolge genügte ihm das aber nicht: "Er wollte sie als Prostituierte gewinnen, die er ähnlich einem Zuhälter oder einer Puffmutter 'managt', und hierdurch auch Einnahmen aus Vermietung seines Schlafzimmers an seine Escorts erzielen." Dafür mussten die Prostituierten jeweils 25 Euro Miete an ihn abführen. Mit heimlichen Filmaufnahmen der sexuellen Handlungen baute er seine pornografische Bibliothek aus. Das Gericht sah dies in 14 Fällen als erwiesen an.

Das Amtsgericht Fürth hatte den Täter bereits am 16. Juni 2021 in erster Instanz verurteilt. Nur hinsichtlich der Rechtsfolgen gab das Landgericht Nürnberg-Fürth der Berufung des Angeklagten statt und milderte die Gesamtstrafe um vier Monate Haft ab.

Pornografische Bibliothek in Toilette versenkt

Der Priester war Ende August 2020 festgenommen worden. Bei einer Durchsuchung seiner Fürther Wohnung ertappten ihn Polizisten, wie er Speichermedien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten in der Toilette entsorgen wollte. Daraufhin musste er vier Monate in Untersuchungshaft verbringen.

Der Geistliche zeigte sich geständig und leistete nach Justizangaben Wiedergutmachungszahlungen an mehrere Geschädigte. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Alkoholabhängigkeit. Ohne eine Therapie gehe von ihm weiter Gefahr aus.

Bistumsleitung handelte nach Bekanntwerden der Vorwürfe

Die Regensburger Bistumsleitung wurde nach Angaben von Pressesprecher Stefan Groß am 5. Oktober 2020 von der Kriminalpolizei über die Vorwürfe informiert. Vier Tage später sei das kirchenrechtliche Vorverfahren eröffnet und die Angelegenheit nach Rom gemeldet worden. Auch das Ordinariat in Bamberg sei darüber informiert worden.

Dem Bistum Regensburg lägen keine Meldungen über mögliche Übergriffe des Priesters an seinen früheren Einsatzorten vor. Es sei aber in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Betroffenenbeirat der Diözese geplant, nach möglichen Opfern zu suchen.

Staat muss Aufarbeitung von Missbrauch in Kirche übernehmen

Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag will bei der Missbrauchsaufarbeitung der Kirche den Staat stärker in die Pflicht nehmen. "Die Verantwortlichen in der Kirche haben es aus eigener Kraft nicht geschafft, die Missbrauchsfälle in ihren Reihen so aufzuklären, wie es aus Sicht der Opfer und der Öffentlichkeit angemessen gewesen wäre", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Antrag, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. "Deshalb muss der Staat im Sinne seines partnerschaftlichen Verhältnisses zur Kirche diese Verantwortung jetzt übernehmen."

Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA