Priester-Schulden nicht aus Kirchensteuern bezahlt

Aus frei verfügbarem Sondervermögen

Das Erzbistum Köln hat die Begleichung von Schulden eines Priesters in Höhe von 500.000 Euro erneut verteidigt und beteuert, die Zahlungen in den Jahren 2015 und 2016 seien nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgt.

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch / © Patrick Pleul (dpa)
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch / © Patrick Pleul ( dpa )

Es habe sich vielmehr um Gelder aus einem "frei verfügbaren Sondervermögen" gehandelt, erklärte das Erzbistum Köln am Dienstagabend. Dieser Fonds für besondere Bedürfnisse (BB-Fonds) besteht den Angaben zufolge vor allem aus Solidarabgaben von Priestern des Erzbistums in den vergangenen Jahrzehnten.

Schulden durch beauftragte Stelle abgewickelt

Die Begleichung der Schulden sei "weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands" abgewickelt worden, hieß es. Im Nachhinein sei festgestellt worden, dass die Tilgungszahlungen steuerlich als Lohn behandeln werden müssen. Diese Steuerschuld von rund 650.000 Euro sei 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen worden, der sich überwiegend aus Kirchensteuereinnahmen speist. Dadurch sei aber kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten worden.

Das Erzbistum betonte, dass für die Schulden des Geistlichen "kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist". Die dafür gebildeten Rückstellungen existierten weiterhin "in voller Höhe". Das Geld für die Priester-Schulden wurde dem BB-Fonds des Erzbistums entnommen, der für verschiedene Ausgaben verwendet wird, über die Erzbischof Rainer Maria Woelki entscheidet. Seit 2010 wurden aus dem BB-Fonds regelmäßig auch Geldzahlungen für Therapiekosten und die Anerkennung des Leids von Opfern sexuellen Missbrauchs geleistet.

Keine Angaben zur Art der Verbindlichkeiten

Das Erzbistum Köln

Ende 2021 gehörten 1.805.430 Katholiken zum Erzbistum Köln. Das sind 63.137 weniger als im Jahr davor. Der Rückgang setzt sich im Vergleich zum Corona-Jahr 2020 zusammen aus 40.772 Kirchenaustritten (2020: 17.281) sowie der Differenz zwischen den Sterbefällen (27.503) und den Taufen (10.286), die gegenüber 2020 (7.845) angestiegen sind. 

Blick auf den Kölner Dom / © Harald Oppitz (KNA)
Blick auf den Kölner Dom / © Harald Oppitz ( KNA )

In die Entscheidung zur Übernahme der Priester-Schulden hätten keine Gremien eingebunden werden müssen, erklärte das Erzbistum weiter. Das habe eine rechtliche Überprüfung ergeben, es sei auch durch externe Expertise bestätigt worden. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte dagegen erklärt, die Entscheidung hätte den Aufsichtsgremien vorgelegt werden müssen.

Das Erzbistum bekräftigte, der Priester sei aufgrund seiner "akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage" unterstützt worden. Es handle sich um einen "unvergleichbaren Einzelfall", der sich "heute so nicht wiederholen würde". Zur Art der Verbindlichkeiten des Priesters wollte das Erzbistum "aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes" keine Angaben machen. "Dem Erzbistum liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um 'Spielschulden' handelt", hieß es. Das hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

Quelle:
epd