Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland

 (DR)

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine vorgeburtliche Untersuchungsmethode. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung, der sogenannten In-vitro-Fertilisation, befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen möglicherweise vernichtet.

Das erste im Reagenzglas gezeugte Kind, das einer solchen Diagnose unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. In den Mitgliedstaaten der EU ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. In Deutschland galt die PID bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation als verboten. Anfang Juli 2010 entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Embryonenschutzgesetz widersprechen und damit nicht verboten sind.

Ein Jahr später verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine begrenzte Zulassung der PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist".

Bedingung für die Anwendung ist die Prüfung jedes Einzelfalls durch eigens gegründete Ethikkommissionen. Die ersten der bundesweit geplanten fünf Expertengremien wurden in Hamburg, München und nun Stuttgart eingerichtet.

Abgelehnt wird die PID unter anderen von der katholischen Kirche und Teilen der evangelischen Kirche. Sie warnen davor, dass PID zu einer neuen Form der Selektion zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben führt. Sie befürchten zugleich, dass die Methode zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führt, behinderte Kinder zu akzeptieren.

Die Kirchenvertreter erwarten außerdem, dass in Zukunft mit Hilfe der neuen Technik nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen auch gezielt manipuliert werden könnten. Eine Begrenzung der PID auf wenige schwere Fälle halten sie unter Verweis auf Entwicklungen in den USA und Großbritannien für unrealistisch.

Befürworter der Gentests kritisieren, das deutsche Recht erlaube weithin Schwangerschaftsabbrüche bei Behinderung eines Kindes, verbiete aber die im weit früheren Stadium durchgeführte PID. (KNA)