Der Deutschland-Beauftragte der polnischen Regierung, Staatssekretär Wladyslaw Bartoszewski, begrüßte laut Zeitung die Forderung.
Die Deutsche Bahn erklärte dazu am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Deutsche Bahn AG sei nicht Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn. «Ihrer historischen Verantwortung ist sich die Deutsche Bahn AG dessen ungeachtet bewusst.» Sie habe sich deshalb mit einem mehrstelligen Millionenbetrag an der Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» beteiligt, die vor allem ehemalige Zwangsarbeiter finanziell unterstützt. Darüber hinaus gebe es weitere Projekte für eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Eisenbahn im nationalsozialistischen Deutschland. So werde die Bahn AG in diesem Jahr im Rahmen der Ausstellung «Das Gleis» im NS-Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg den Schüleraustausch zwischen Polen und Deutschland unterstützen.
"Ein gewisses Maß an humanitärer Hilfe"
Getragen wird die polnische Initiative dem Bericht zufolge von den beiden größten NS-Opferverbänden Polens. «Wir wollen ein gewisses Maß an humanitärer Hilfe für ehemalige Gefangene und Zwangsarbeiter erhalten», wird der Vorsitzende des Verbandes ehemaliger politischer KZ-Häftlinge, Stanislaw Zalewski, zitiert. Die Reichsbahn habe sehr viel Geld während der Besetzung Polens verdient. Laut einem im Auftrag des deutschen Vereins «Zug der Erinnerung» erstellten Gutachten beliefen sich die Transporteinnahmen auf den Gegenwert mindestens 445 Millionen Euro.
Die Deutsche Bahn hat laut Medienberichten von Anfang Januar eine Lizenz für die Personenbeförderung der wichtigsten polnischen Bahnstrecken beantragt. Ein Bahn-Sprecher wollte dies jedoch auf Anfrage nicht bestätigen. Derzeit engagiere sich lediglich ein DB-Tochterunternehmen im polnischen Schienengüterverkehr. In Polen leben nach Angaben von Opferverbänden heute noch etwa 7.000 ehemalige KZ-Häftlinge.
Im Dezember waren französische NS-Opfer mit einem ähnlichen Ansinnen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen eine Klage von Waisen auf Entschädigung wegen der Deportation ihrer Eltern durch die Staatsbahn SNCF als unzulässig ab. Die Hinterbliebenen argumentierten, die von Frankreich beschlossenen Entschädigungen in Höhe einer Einmalzahlung von 27.000 Euro oder einer monatlichen Rente von rund 469 Euro pro Person seien zu gering. Französische Verwaltungsgerichte lehnten die Forderung ab. Auch der Menschenrechtsgerichtshof entschied, die Gesamtheit der Entschädigungszahlungen in Frankreich sei als angemessen zu bewerten.
Polnische NS-Opfer fordern Entschädigung von Deutscher Bahn
Neues, altes Fass
Polnische Opfer des Nazi-Regimes fordern von der Deutschen Bahn die Auszahlung eines Teil des Geldes, das die Reichsbahn für den Transport von KZ-Häftlingen erhielt. Anlass für die Forderung ist der geplante Einstieg der DB in den polnischen Personenverkehr, berichtete die Tageszeitung "Rzeczpospolita". Die Bahn lehnt die Forderungen ab.
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