PID-Gegner legen Eckpunktpapier vor

An einem Strang

In der Debatte über Gentests an Embryonen hat sich im Bundestag die Gruppe der Gegner formiert. 18 Abgeordnete aller Fraktionen haben nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem sie ausführlich ihre Forderung nach einem Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik begründen. Auch die PID-Fürsprecher stellen bald ihren Gesetzentwurf vor.

 (DR)

Am kommenden Dienstag wollen die Befürworter einer vergleichsweise weiten Zulassung der PID ihren Gesetzentwurf vorstellen. Eine dritte Gruppe plädiert für eine sehr eng begrenzte Zulassung. Der Bundestag wird sich voraussichtlich im Januar mit den Gruppenanträgen befassen.



Die Zulassung der PID bedeute eine "gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft", heißt es in dem Papier der Verbotsgruppe. Dies sei ein Paradigmenwechsel. Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheide, welches Leben zulässig sei, verliere ihre Menschlichkeit. Leben mit geistiger oder körperlicher Behinderung sei jedoch nicht automatisch mit Leid verbunden, sondern Ausdruck menschlicher Vielfalt.



Abgrenzung zu Abtreibungen

Die Abgeordneten weisen auf Erfahrungen in anderen Ländern hin, dass sich PID nicht auf Einzelfälle beschränken lasse. Ein Katalog an Krankheiten, für die PID gestattet sein solle, habe Selektionscharakter. Der Staat gebe damit seine Schutzfunktion gegenüber dem Embryo auf.



Die Gruppe nimmt eine deutliche Abgrenzung zu Abtreibungen und zu Untersuchungen während der Schwangerschaft (Pränataldiagnostik) vor. Bei Spätabtreibungen nach einer medizinischen Indikation müsse eine Gefahr für die Gesundheit der Mutter vorliegen. Eine schwere Erkrankung oder Behinderung des Fötus allein sei kein zulässiger Grund für den Abbruch. Es müsse also zwischen den Rechten der schwangeren Frau und dem Lebensrecht des Embryos abgewogen werden. Bei der PID bestehe jedoch dieser Grundrechtskonflikt gerade nicht.



Zu den Initiatoren des Antrags zählen unter anderem die stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Ingrid Fischbach, Günter Krings (beide CDU) und Johannes Singhammer (CSU), Katrin Göring-Eckardt und Biggi Bender (Grüne), Ulla Schmidt und Andrea Nahles (SPD), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (Linke).



Ethikrat will bald Position beziehen

Der Deutsche Ethikrat will unterdessen seine Stellungnahme zügiger als bislang geplant vorlegen. Voraussichtlich Ende Februar werde das Papier veröffentlicht, kündigte Ethikratmitglied Wolf-Michael Catenhusen an. Bei einer öffentlichen Expertenanhörung des Ethikrats zum Thema PID sagte er, damit wolle der Ethikrat sicherstellen, dass seine Beratungsergebnisse in die Entscheidung des Bundestags mit einfließen könnten.



Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten oder Chromosomen-Schäden gentechnisch untersucht. Nur gesunde Embryonen werden übertragen. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli das bisherige Verbot gekippt hatte.