Pflegekräfte haben schlechtere Arbeitsbedingungen

Atypische Zeiten für mehr als die Hälfte

Beschäftigte in der Pflege arbeiten nach einer Studie deutlich häufiger nachts und an Wochenenden und befinden sich häufiger in Rufbereitschaft als andere Beschäftigte. Zudem haben sie einen geringeren Einfluss auf ihre Arbeitszeit.

Krankenpflege Symbolbild / © THICHA SATAPITANON (shutterstock)
Krankenpflege Symbolbild / © THICHA SATAPITANON ( shutterstock )

Dies sind Ergebnisse einer Analyse von Daten der Arbeitszeitbefragung 2019, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund veröffentlichte.

Danach arbeitet über die Hälfte der Beschäftigten in der Alten- (57 Prozent) und Krankenpflege (59 Prozent) regelmäßig zu atypischen Zeiten vor 7 Uhr oder nach 19 Uhr. In anderen Berufen beträgt die Quote 19 Prozent. Zudem ist laut Studie in den Pflegeberufen die Arbeit an Wochenenden deutlich stärker verbreitet. Das gilt auch für die Rufbereitschaft, die in der Altenpflege mit 20 Prozent um 5 Prozentpunkte höher liegt als in der Krankenpflege. Bei anderen Berufen liegt sie bei 6 Prozent.

In den Pflegeberufen gibt es zudem Ausnahmeregelungen, die eine Verkürzung der Mindestruhezeit von 11 Stunden ermöglichen.

Tatsächlich berichtet laut Bundesanstalt etwa jede zweite Krankenpflegekraft und etwa jede vierte Altenpflegekraft, mindestens einmal im Monat eine verkürzte Ruhezeit zu haben. Kranken- und Altenpflegekräfte haben darüber hinaus vergleichsweise wenig Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit. So können beispielsweise mehr als die Hälfte aller Krankenpflegekräfte und fast zwei Drittel der Altenpflegekräfte kaum Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Pausen nehmen.

Angesichts dieser Arbeitsbedingungen fehle vielen Pflegekräften eine wichtige Ressource, um die hohen körperlichen und psychischen Anforderungen ihres Berufs zu bewältigen, teilte die Bundesanstalt mit. "Verlässliche Arbeitszeiten und Rücksichtnahme auf persönliche Belange bei der Schichtplangestaltung können hier Entlastung bringen." (kna/08.06.2021)