Bistum Münster fängt Kirchensteuer-Rückgang durch Rücklagen auf

Personalabbau – aber keine betriebsbedingte Kündigung

Die Steuereinnahmen sinken – nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kirchen. Während andere Bistümer Investitionen stoppen, zieht das Bistum Münster nicht die Bremse. Noch kann die Diözese den Einbruch der Einnahmen ausgleichen. 

St.-Paulus-Dom in Münster / © LaMiaFotografia  (shutterstock)
St.-Paulus-Dom in Münster / © LaMiaFotografia ( shutterstock )

Das Bistum Münster will seine Investitionen trotz eines sich abzeichnenden Einbruchs bei der Kirchensteuer in der Corona-Krise vorerst nicht zurückfahren. Die Steuerschätzer des Bundes erwarteten, dass sich die Steuereinnahmen in den kommenden Jahren wieder erholten, erklärte der Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Bistum Münster, Ulrich Hörsting, am Montag im Interview des Online-Portals kirche-und-leben.de.

Der drastische Rückgang durch die Krise sei wohl ein kurzfristiger Effekt, der ausgeglichen werden könne, sagte Hörsting. Er wolle dafür Geld aus den Rücklagen des Bistums entnehmen. Sollte die Pandemie jedoch tiefere Spuren bei den Steuereinnahmen hinterlassen, wäre das Bistum zu kurzfristigen Maßnahmen wie einem Investitionsstopp gezwungen.

Personalabbau in der Verwaltung

Der Arbeitskreis Steuerschätzung geht davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden wegen der Corona-Krise im laufenden Jahr rund 100 Milliarden Euro weniger Steuern als 2019 einnehmen werden. Lohn- und Einkommensteuer sind die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Kirchensteuer. Wegen der schlechten Aussichten hatte das Bistum Osnabrück bereits seine geplanten und noch nicht genehmigten Investitionen gestoppt.

Erst im Januar hatte das Bistum Münster angekündigt, bis 2025 32,7 Millionen Euro einsparen zu wollen. So plane die Diözese, Personal in der Verwaltung abzubauen, hieß es. Betriebsbedingte Kündigungen solle es nicht geben.


Quelle:
KNA
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