Parlament beschließt neues Sexualstrafrecht

"Signal und Warnung"

"Nein heißt Nein" - der Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Kern der Reform: wer Nein sagt, der meint auch Nein. Wer sich darüber hinwegsetzt, begeht eine Vergewaltigung - die bestraft werden kann.

"Nein heißt Nein" - Reform des Sexualstrafrechts im Bundestag / © Oliver Mehlis (dpa)
"Nein heißt Nein" - Reform des Sexualstrafrechts im Bundestag / © Oliver Mehlis ( dpa )

Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich einer Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zu. Demnach gilt künftig der Grundsatz "Nein heißt Nein". So werden auch Fälle als Vergewaltigung gewertet, in denen der Täter sich über den "erkennbaren Willen des Opfers" hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht dazukommen. Zugleich wird das Ausweisungsrecht für ausländische Straftäter verschärft. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen.

Das Vorhaben für eine Reform reicht lange zurück. Bereits vor rund einem Jahr hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dazu einen Entwurf vorgelegt. Nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht wurde der Entwurf noch einmal überarbeitet. So schreibt das Gesetz auch sexuelle Angriffe aus der Gruppe heraus und aufdringliches Grapschen als Straftatbestände fest.

Nach dem reformierten Paragraf 177 des Strafgesetzbuches zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung drohen Tätern bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Mit Blick auf das Aufenthaltsrecht kann eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer schnelleren Ausweisung führen.

Opposition übt Kritik

Die Opposition befürwortete die Verschärfung grundsätzlich, kritisierte aber die Verknüpfung mit dem Aufenthaltsrecht. Es sei "schlicht unverhältnismäßig", dieses Recht erneut zu verschärfen, erklärte die Grünen-Abgeordnete Katja Keul. Sie bemängelte, dass Angriffe aus der Gruppe aufgeführt seien. Was eine solche Beteiligung bedeute, bleibe letztlich nebulös. Der alleinige Sachverhalt einer bloßen Gruppenzugehörigkeit könne nicht unter Strafe gestellt werden.

Union und SPD verteidigten die Reformen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Änderungen als Paradigmenwechsel. Zudem ratifiziere Deutschland damit endlich die Istanbuler Konvention. Darin wird festgehalten, dass "jede nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung zu bestrafen" sei.

"Eklatante Schutzlücken schließen"

Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts als "wesentlichen Schritt" zum Schutz von Frauen in Deutschland. Sie würden "in Zukunft besser vor sexualisierter Gewalt geschützt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Reform sei dringend notwendig, "um eklatante Schutzlücken zu schließen".

Wenn etwa eine "schutzlose Lage für sexuelle Übergriffe ausgenutzt wird, können die Täter dafür in Zukunft konsequent bestraft werden", fügte der Minister hinzu. Denn: "Wenn Täter nicht bestraft werden können, bedeutet das für die Opfer eine zweite bittere Demütigung."

"So geht es nicht"

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring erwartet von der Reform eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter. "Die Reform ist ein Signal und eine Warnung an Männer: So geht es nicht", sagte die Bundesvorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag).

Bislang seien zu viele Fälle strafrechtlich kaum erfasst worden, etwa sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit, auf Volksfesten oder in Menschenansammlungen. "Jetzt ist klar, dass Busengrapschen natürlich eine sexuelle Belästigung und ein Straftatbestand ist - und nicht nur eine Beleidigung", betonte die Verbandsvorsitzende. "Da wird sich manch einer überlegen, was er tut."


Quelle:
KNA , dpa , epd