Papst unterzeichnet Seligsprechungsdekrete

Neue Selige

Die österreichische Ordensgründerin Barbara Maix
(1818-1873) und der schlesische Jugendseelsorger Gerhard Hirschfelder (1907-1942) können seliggesprochen werden. Papst Benedikt XVI. erließ am Samstag die entsprechenden Dekrete.

 (DR)


Termine für die offiziellen Feiern in der Heimat der Kandidaten sind noch nicht bekannt. Für Maix bestätigte der Vatikan ein Heilungswunder. Zudem erkannte er das Martyrium Hirschfelders an. Die Nationalsozialisten hatten den Jugendseelsorger wegen seiner Kritik an ihrem Regime im Konzentrationslager Dachau inhaftiert, wo er starb.

Weiter gab der Vatikan Fortschritte in den Verfahren für die aus Olpe stammende Ordensfrau Regina Bonzel (1830-1905) und für die aus Mellrichstadt stammende Institutsgründerin Amalia Francesca Rosa Streitel (1844-1911) bekannt. Weiter bestätigte die Kirche das Martyrium für den in einem rumänischen Gefängnis gestorbenen Bischof Szilard Bogdanffy (1911-1953) und für den ermordeten slowenischen Laien Luigi Grozde (1923-1942).

Stichwort: Seligsprechung
Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Erst dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus. Dazu muss das jeweilige Heimatbistum Informationen über Leben und Sterben der Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den «Ruf der Heiligkeit» nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zugeleitet. Sie prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein.

Normalerweise schreibt das Kirchenrecht eine Fünfjahresfrist zwischen dem Tod und dem Auftakt des Seligsprechungsverfahrens vor. Das bislang kürzeste Verfahren der Neuzeit war das für Mutter Teresa von Kalkutta. Sie wurde 2003, nur sechs Jahre nach ihrem Tod, seliggesprochen.