Opferhilfe aus verschiedenen Töpfen

 (DR)

Tatort Familie, Kirche, Heim oder Schule - seit 2010 erschütterten gleich mehrere Missbrauchsskandale Deutschland. Wer früher Gewalt und Missbrauch erlitten hat, kann auch als Erwachsener noch Hilfe suchen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Drei Beispiele:

Fonds Sexueller Missbrauch: Er richtet sich seit Mai 2013 in erster Linie an Menschen, die in Kindheit und Jugend in ihrer Familie missbraucht wurden und unter den Folgen leiden. Anträge können bis April 2016 gestellt werden. Der Bund stattete den Fonds mit 50 Millionen Euro aus. Betroffene können in der Regel Sachleistungen bis zu 10 000 Euro beantragen, zum Beispiel Psychotherapien. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.

Fonds Heimerziehung: Er geht auf die Initiative ehemaliger westdeutscher Heimkinder zurück, die sich 2006 an den Petitionsausschuss des Bundestages wandten. Sie schilderten die lieblose und oft von Gewalt geprägte Erziehung, die in manchen kirchlichen und staatlichen Heimen von 1949 bis 1975 vorherrschte - und forderten Entschädigungen. Zum 1. Januar 2012 beschloss der Bundestag einen 120-Millionen-Euro-Fonds für ehemalige westdeutsche Heimkinder. Die Mittel bringen Bund, Länder und Kirchen auf. Zum 1. Juni 2012 folgte für die ostdeutschen Länder der Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" mit 40 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Beide Fonds bieten Sachleistungen an, es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf.

Kirchliche Entschädigung: Im März 2011 kündigt die deutsche Bischofskonferenz Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer in kirchlichen Einrichtungen an - bis zu 5000 Euro pro Betroffenem, in besonders schweren Fällen auch mehr. Das Angebot bezieht sich auf Fälle, bei denen wegen Verjährung kein durchsetzbarer rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mehr besteht. Zusätzlich will die Kirche Therapiekosten übernehmen. Außerdem stattete sie einen Präventionsfonds mit 500.000 Euro aus.

(dpa)