Laut der zuständigen Berichterstatterin des Gerichts ist es laut Artikel 28 des Gesetzes zur Trennung von Staat und Kirche nicht verboten, eine Krippe im öffentlichen Raum, etwa einem Verwaltungsgebäude, aufzustellen, wie die französische Zeitung "Figaro" berichtet. Die Aufstellung solcher Weihnachtskrippen müsse auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein, dürfe keinen religiös missionarischen Charakter haben und müsse einem kulturellen oder festlichen Zweck dienen.
Unterschiedliche Meinungen bei Verwaltungsgerichten
Verwaltungsgerichte in verschiedenen französischen Städten hatten sich zuvor unterschiedlich zu der Frage geäußert. Das französische Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat aus dem Jahr 1905 lässt diesbezüglich einen Interpretationsspielraum.