Oberstes Gericht in Frankreich erlaubt Krippe in Öffentlichkeit

Ein Hauch von Weihnachten

Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat am Freitag das Aufstellen einer Krippe in der Öffentlichkeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Unter anderem muss die Präsentation dabei auf einen Zeitrahmen begrenzt sein.

Krippe mit der Heiligen Familie / ©  Felix Kästle (dpa)
Krippe mit der Heiligen Familie / © Felix Kästle ( dpa )

Laut der zuständigen Berichterstatterin des Gerichts ist es laut Artikel 28 des Gesetzes zur Trennung von Staat und Kirche nicht verboten, eine Krippe im öffentlichen Raum, etwa einem Verwaltungsgebäude, aufzustellen, wie die französische Zeitung "Figaro" berichtet. Die Aufstellung solcher Weihnachtskrippen müsse auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein, dürfe keinen religiös missionarischen Charakter haben und müsse einem kulturellen oder festlichen Zweck dienen.

Unterschiedliche Meinungen bei Verwaltungsgerichten

Verwaltungsgerichte in verschiedenen französischen Städten hatten sich zuvor unterschiedlich zu der Frage geäußert. Das französische Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat aus dem Jahr 1905 lässt diesbezüglich einen Interpretationsspielraum.


Quelle:
KNA